Volltext: Fürst und Volk

Monarchie und Republik 
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Von der absoluten zur 
konstitutionellen Monarchie 
‚m 17. und 18. Jahrhundert war in ein- 
zelnen europäischen Staaten alle politi- 
ache Macht in einer Person, dem 
Monarchen, vereinigt (Gewaltenvereini- 
gung): Der König erliess Gesetze, sorgte 
für deren Vollzug und war oberster 
Richter im Land. 
Diese Staatsform nennen wir absolute 
der unbeschränkte Monarchie. 
‚Beispiel: Frankreich unter Ludwig XIV.) 
Seit dem 19. Jahrhundert ist die Macht 
vieler Monarchen durch eine Verfassung 
(Konstitution) eingeschränkt. 
Eine solche Monarchie wird deshalb 
auch als konstitutionelle Monarchie 
oezeichnet. Regierung und Richter 
werden vom Monarchen eingesetzt; die 
Unabhängigkeit der Richter muss dabei 
aber gewährleistet sein. 
Das Parlament, das an der Gesetzgebung 
mitwirkt, wird vom Volk gewählt. 
(Beispiel: Spanien) 
TKONSTITUTIGNELLE MONARCHIE 
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