Monarchie und Republik
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Von der absoluten zur
konstitutionellen Monarchie
‚m 17. und 18. Jahrhundert war in ein-
zelnen europäischen Staaten alle politi-
ache Macht in einer Person, dem
Monarchen, vereinigt (Gewaltenvereini-
gung): Der König erliess Gesetze, sorgte
für deren Vollzug und war oberster
Richter im Land.
Diese Staatsform nennen wir absolute
der unbeschränkte Monarchie.
‚Beispiel: Frankreich unter Ludwig XIV.)
Seit dem 19. Jahrhundert ist die Macht
vieler Monarchen durch eine Verfassung
(Konstitution) eingeschränkt.
Eine solche Monarchie wird deshalb
auch als konstitutionelle Monarchie
oezeichnet. Regierung und Richter
werden vom Monarchen eingesetzt; die
Unabhängigkeit der Richter muss dabei
aber gewährleistet sein.
Das Parlament, das an der Gesetzgebung
mitwirkt, wird vom Volk gewählt.
(Beispiel: Spanien)
TKONSTITUTIGNELLE MONARCHIE
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