Das Staatsvolk
Wer gehört zum Staat?
Im engeren Sinn versteht man unter
dem Begriff «Staatsvolk» nur den
Staatsangehörigen, den Staats
bürger. ;
Er besitzt einen Pass oder andere Aus-
weispapiere seines Staates und kann
am politischen Leben aktiv teilnehmen
Allerdings hat er — je nach Staats-
verfassung — auch staatsbürgerliche
Pflichten zu erfüllen: Steuerpflicht,
Wehrpflicht u.a.
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reihe
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rgentitätskarı.
Carte d’Identit
identity Card
Im weiteren Sinne gehören zum Staats-
volk alle jene Menschen, die auf
irgendeine Weise miteinander verbunden
sind, sei es durch Herkunft, Sprache,
Wohnsitz, Kultur oder Geschichte. Dazu
kommt noch der gemeinsame Wille
sich selbst als Einheit, als Volk und
Staat, zu sehen.
In diese erweiterte Form der Auffassung
vom Staatsvolk fallen auch die im Staat
niedergelassenen Ausländer.
Im Gegensatz zum Staatsbürger
braucht ein Ausländer, der sich in einem
bestimmten Staat niederlassen will, eine
Aufenthalts- oder eine Niederlassungs-
genehmigung. Ausländer besitzen im all
gemeinen noch kein Wahlrecht, sie un-
terliegen aber der Steuerpflicht und der
Gerichtsbarkeit.
Pässe und
Identitätskarten
sind öffentliche
Urkunden.
Der Reisepass ist
der amtliche Ausweis
der liechtensteinischen
Staatsangehörigkeit.
Ab dem 6. Lebensjahr
hat jeder liechtenstei-
nische Landesbürger
Anspruch auf eine
Identitätskarte.
Spezielle Ausweise
stellen Ausländerpässe
und’ Diplomatenpässe
dar.