Volltext: Fürst und Volk

aolitischen Gegebenheiten gewöhnen: 
Unversehens standen dem Volk Rechte 
Jnd Möglichkeiten zur Verfügung, deren 
Ausübung erst einmal erlernt werden 
musste. 
So erstaunt es kaum, dass unter 
«Demokratie» nicht überall das gleiche 
verstanden wurde. Doch so unterschied- 
ich die neu entstandenen demokrati- 
schen Systeme untereinander auch wa- 
"en — gewisse Gemeinsamkeiten hatten 
alle aufzuweisen. So war der Gedanke 
der «Volkssouveränität» überall fest ver- 
ankert. Dies bedeutete, dass im Gegen- 
satz zum früheren «Gottesgnadentum» 
das Volk oder gewählte Volksvertreter 
Jestimmten, was unter dem «Volks- 
wohl» zu verstehen sei. 
Auch der Begriff «Staatsvolk» erfährt in 
dieser Zeit eine Bedeutungsänderung, je 
nach dem, ob man die Nation als 
solche oder die wahlberechtigten 
Staatsangehörigen meint: Eine 
Nation ist ein Volk, das sich durch 
Abstammung, Sprache, Religion, Kultur, 
gemeinsame Interessen, Wohnsitz, 
zigenheiten und Geschichte verbunden 
fühlt; man spricht in diesem Zusammen- 
hang von einem Volksbewusstsein. 
In dieser Gemeinschaft befinden sich 
die wahlberechtigten und die nichtwahl- 
berechtigten Bürger eines Staates, 
Die wahlberechtigten Staatsange- 
hörigen nehmen aktiv und passiv am 
oolitischen Geschehen teil und können 
die politische Willensbildung mitge- 
stalten. 
Konkret bedeutet dies, dass der Souve- 
-äne Staatsbürger seine Volksvertreter 
wählen darf (aktives Wahlrecht) und 
selber in ein politisches Amt gewählt 
werden kann (passives Wahlrecht). Die 
Demokratie stellt dem «souveränen 
Jolk» dabei Einrichtungen zur Verfügung. 
die es dem einzelnen gestatten, an den 
oolitischen Prozessen teilzunehmen. 
Solche Einrichtungen (Wahlen, Abstim- 
mungen, Volksversammlungen) ermög 
lichen die Ausübung der sogenannten 
volitischen Rechte, also des 
Stimm- und Wahlrechts, sowie die 
Versammlungsfreiheit und das Recht 
auf freie Meinungsäusserung. 
Die Demokratie garantiert die Ausübung 
der politischen Rechte, indem sie dafür 
sorgt, dass die politische Meinungsbil- 
dung nicht durch Terror oder Manipula- 
tion verfälscht oder verunmöglicht wird. 
Die Ausübung der poli- 
tischen Rechte wird 
mit dem Stimm- und 
Wahlrecht, der Ver- 
sammlungsfreiheit und 
dem Recht auf freie 
Meinungsäusserung 
armöglicht. Frauen und 
Männer entscheiden in 
direkter, geheimer 
Abstimmung.
	        

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