aolitischen Gegebenheiten gewöhnen:
Unversehens standen dem Volk Rechte
Jnd Möglichkeiten zur Verfügung, deren
Ausübung erst einmal erlernt werden
musste.
So erstaunt es kaum, dass unter
«Demokratie» nicht überall das gleiche
verstanden wurde. Doch so unterschied-
ich die neu entstandenen demokrati-
schen Systeme untereinander auch wa-
"en — gewisse Gemeinsamkeiten hatten
alle aufzuweisen. So war der Gedanke
der «Volkssouveränität» überall fest ver-
ankert. Dies bedeutete, dass im Gegen-
satz zum früheren «Gottesgnadentum»
das Volk oder gewählte Volksvertreter
Jestimmten, was unter dem «Volks-
wohl» zu verstehen sei.
Auch der Begriff «Staatsvolk» erfährt in
dieser Zeit eine Bedeutungsänderung, je
nach dem, ob man die Nation als
solche oder die wahlberechtigten
Staatsangehörigen meint: Eine
Nation ist ein Volk, das sich durch
Abstammung, Sprache, Religion, Kultur,
gemeinsame Interessen, Wohnsitz,
zigenheiten und Geschichte verbunden
fühlt; man spricht in diesem Zusammen-
hang von einem Volksbewusstsein.
In dieser Gemeinschaft befinden sich
die wahlberechtigten und die nichtwahl-
berechtigten Bürger eines Staates,
Die wahlberechtigten Staatsange-
hörigen nehmen aktiv und passiv am
oolitischen Geschehen teil und können
die politische Willensbildung mitge-
stalten.
Konkret bedeutet dies, dass der Souve-
-äne Staatsbürger seine Volksvertreter
wählen darf (aktives Wahlrecht) und
selber in ein politisches Amt gewählt
werden kann (passives Wahlrecht). Die
Demokratie stellt dem «souveränen
Jolk» dabei Einrichtungen zur Verfügung.
die es dem einzelnen gestatten, an den
oolitischen Prozessen teilzunehmen.
Solche Einrichtungen (Wahlen, Abstim-
mungen, Volksversammlungen) ermög
lichen die Ausübung der sogenannten
volitischen Rechte, also des
Stimm- und Wahlrechts, sowie die
Versammlungsfreiheit und das Recht
auf freie Meinungsäusserung.
Die Demokratie garantiert die Ausübung
der politischen Rechte, indem sie dafür
sorgt, dass die politische Meinungsbil-
dung nicht durch Terror oder Manipula-
tion verfälscht oder verunmöglicht wird.
Die Ausübung der poli-
tischen Rechte wird
mit dem Stimm- und
Wahlrecht, der Ver-
sammlungsfreiheit und
dem Recht auf freie
Meinungsäusserung
armöglicht. Frauen und
Männer entscheiden in
direkter, geheimer
Abstimmung.