Volltext: Fürst und Volk

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Einzelne und Gruppen in der Gesellschaft 
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Grundlagen des Zusammenlebens 
Auch wenn jeder Mensch durch sein 
Aussehen, seinen Charakter und seine 
Lebensgeschichte einmalig und unver- 
wechselbar ist, kann er nicht sein 
gesamtes Leben als Einzelwesen 
(Individuum) verbringen. Sozial und wirt- 
schaftlich ist jedes Individuum wieder 
von anderen abhängig, so dass ein jeder 
freiwillig oder gezwungen — Mitglied 
einer oder mehrerer Gruppen Ist. 
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Meist handelt es sich um Gruppen, in 
welche der einzelne nicht freiwillig 
eintritt: Familie, Sprachgruppe, 
Nachbarschaft, Schulklasse u.a 
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Im Unterschied zu solchen Gruppen 
kennen wir aber Gemeinschaften, die 
sich (meist in einem späteren Lebens- 
abschnitt) freiwillig ergeben: Freund- 
schafts-, Interessen-, politische 
und religiöse Gruppen. 
Mag der einzelne noch so sehr um seine 
Privat- oder Intimsphäre besorgt sein: 
Im Gruppenverband, d.h. in Grossgrup- 
pen wie Schulen, Betrieben, Organi- 
sationen erwartet man von ihm soziales 
Verhalten innerhalb der Gemeinschaft. 
Diese Anpassung an die anderen 
Gruppenmitglieder soll es allen Beteilig- 
ten ermöglichen, ihre menschlichen 
Bedürfnisse wie Wohnen, Essen, Trinken, 
Wohlbefinden zu befriedigen. 
Die Gesellschaft besteht also aus einer 
Vielzahl von Einzelwesen und ver- 
schiedenen Gruppen. Es ist aber offen- 
sichtlich, dass bei so unterschiedlicher 
Zusammensetzung oft Entscheidungen 
für die Allgemeinheit getroffen werden 
müssen, die an den Interessen des 
einzelnen vorbeigehen oder gar seinen 
Wünschen entgegenstehen. 
Um aber möglichst das Gemeinwohl der 
Gesamtheit sicherzustellen, ist es not- 
wendig, Vertreter (Repräsentanten) 
dieser Gesamtheit zu bestimmen, wel- 
che gemeinsam das Wohl der Gesell- 
schaft besprechen und nach Möglichkeit 
deren Interessen durchsetzen. Zu den 
Aufgaben der gewählten Volksvertreter 
gehört es, die Beziehungen zwischen 
den Gruppen zu ordnen.
	        

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