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Einzelne und Gruppen in der Gesellschaft
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Grundlagen des Zusammenlebens
Auch wenn jeder Mensch durch sein
Aussehen, seinen Charakter und seine
Lebensgeschichte einmalig und unver-
wechselbar ist, kann er nicht sein
gesamtes Leben als Einzelwesen
(Individuum) verbringen. Sozial und wirt-
schaftlich ist jedes Individuum wieder
von anderen abhängig, so dass ein jeder
freiwillig oder gezwungen — Mitglied
einer oder mehrerer Gruppen Ist.
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Meist handelt es sich um Gruppen, in
welche der einzelne nicht freiwillig
eintritt: Familie, Sprachgruppe,
Nachbarschaft, Schulklasse u.a
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Im Unterschied zu solchen Gruppen
kennen wir aber Gemeinschaften, die
sich (meist in einem späteren Lebens-
abschnitt) freiwillig ergeben: Freund-
schafts-, Interessen-, politische
und religiöse Gruppen.
Mag der einzelne noch so sehr um seine
Privat- oder Intimsphäre besorgt sein:
Im Gruppenverband, d.h. in Grossgrup-
pen wie Schulen, Betrieben, Organi-
sationen erwartet man von ihm soziales
Verhalten innerhalb der Gemeinschaft.
Diese Anpassung an die anderen
Gruppenmitglieder soll es allen Beteilig-
ten ermöglichen, ihre menschlichen
Bedürfnisse wie Wohnen, Essen, Trinken,
Wohlbefinden zu befriedigen.
Die Gesellschaft besteht also aus einer
Vielzahl von Einzelwesen und ver-
schiedenen Gruppen. Es ist aber offen-
sichtlich, dass bei so unterschiedlicher
Zusammensetzung oft Entscheidungen
für die Allgemeinheit getroffen werden
müssen, die an den Interessen des
einzelnen vorbeigehen oder gar seinen
Wünschen entgegenstehen.
Um aber möglichst das Gemeinwohl der
Gesamtheit sicherzustellen, ist es not-
wendig, Vertreter (Repräsentanten)
dieser Gesamtheit zu bestimmen, wel-
che gemeinsam das Wohl der Gesell-
schaft besprechen und nach Möglichkeit
deren Interessen durchsetzen. Zu den
Aufgaben der gewählten Volksvertreter
gehört es, die Beziehungen zwischen
den Gruppen zu ordnen.