Volltext: Fürst und Volk

Kleinstaat und Weltforum 
Mitglieder der Vereinten Nationen kön- 
nen alle «friedliebenden Staaten» 
werden, wenn sie «die Verpflichtungen 
aus dieser Charta übernehmen». Die 
UNG beurteilt in einem Aufnahme- 
verfahren, ob der betreffende Staat 
«fähig und willens» ist, die Bestim- 
mungen der UNO-Charta zu erfüllen, die 
sich aus einer Mitgliedschaft ergeben. 
Die Aufnahme eines Staates als Vollmit- 
glied der Vereinten Nationen «erfolgt au? 
Empfehlung des Sicherheitsrates durch 
Beschluss der Generalversammlung». 
Die Diskussion betreffend einen 
Beitritt Liechtensteins zu den Ver- 
einten Nationen nahm im Lande nach 
den siebziger Jahren erstmals wieder 
1988 konkrete Formen an. Der Landtag 
erklärte sich auf Antrag der Regierung 
insbesondere damit einverstanden, dass 
die Regierung Gespräche aufnehme, die 
im Zusammenhang mit einem Beitritt 
zu den Vereinten Nationen erforderlich 
seien. 
Die Sondierungsgespräche mit den 
ständigen und nichtständigen Mitglie- 
dern des Sicherheitsrates und den 
Sprechern der Regional- und Staaten- 
gruppen im November 1988 ergaben, 
dass «der Grundsatz der Universalität 
der UNO für eine Aufnahme Liechten- 
steins in die UNO spreche. Auch kleine 
Staaten seien in der Lage, einen posi- 
tiven Beitrag zu leisten. Im Rahmen der 
Solidarität sollten alle Staaten an der 
nternationalen Zusammenarbeit teil- 
ı1ehmen. Die sogenannte Mikrostaaten- 
frage sei nicht mehr aktuell. Grund- 
sätzlich nahmen alle Gesprächspartner 
aine positive Haltung gegenüber einem 
Beitrittsgesuch Liechtensteins ein: 
=s sei an Liechtenstein selbst gelegen, 
die konkreten Schritte mit Hinblick auf 
die UNO-Mitgliedschaft zu unter 
ı1ehmen.» 
‘Bericht und Antrag an den Hohen 
_andtag, Nr. 41/1989) 
Zum Bemühen um eine UNO-Mitglied- 
schaft äusserte sich Erbprinz Hans- 
Adam in der Thronrede zur Eröffnung 
des Landtages 1989. 
-ürst Hans-Adam II. 
spricht 1991 vor der 
JNO über die Selbst- 
Jestimmung der Völ- 
<er: «Es gibt Situatio- 
ı1en, in denen die fried- 
‚iche Koexistenz ver- 
schiedener Gruppen in- 
ıerhalb eines einzigen 
Staates, ... nicht mög- 
ich erscheint. Sollten 
wir in solchen Fällen 
nicht bestrebt sein, im 
zinklang mit dem 
Grundsatz der Selbst- 
Jestimmung stehende 
Alternativiösungen zu 
finden, statt grausame 
und destruktive Bür- 
gerkriege in Kauf zu 
nehmen?»
	        

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