Volltext: Fürst und Volk

abzusichern. Aufgrund des Atomwaffen- 
sperrvertrages von 1968 kommt der 
:AEO eine besondere Überwachungs: 
funktion zu. In diesem Vertrag haben 
sich die Atommächte USA, UdSSR 
heute Russland) und Grossbritannien 
verpflichtet, Atomwaffen nicht an 
andere Staaten weiterzugeben. Neben 
anderen Staaten unterzeichneten in 
‚Uüngster Zeit auch China und Frankreich 
diesen Vertrag. Liechtenstein trat 1968 
dem Statut der IAEO bei, ist seit 1978 
Mitglied des Atomsperrvertrages und 
hat mit der IAEO ein eigenes Kontroll- 
abkommen geschlossen. 
Die Weltorganisation für gei- 
stiges Eigentum (World Intellectua’ 
Property Organization, WIPO) wurde 
'967 in Stockholm gegründet und ist 
seit 1974 eine Sonderorganisation der 
JNO. Die WIPO hat sich die Aufgabe 
gestellt, das geistige Eigentum (Erfin- 
dungen, Patente, Urheberrechte) durch 
zwischenstaatliche Zusammenarbeit zu 
schützen und zu fördern. Liechtenstein 
ist der WIPO 1972 beigetreten. 
Die Generalversammlung der Vereinten 
\lationen hat eine ganze Reihe von Son- 
derorganen gegründet, die über eine 
weitgehende Autonomie verfügen. 
Dazu gehört die Konferenz der 
Vereinten Nationen für Handel 
und Entwicklung (UN-Conference on 
Trade and Development, UNCTAD) als 
ein selbständiges Organ der General- 
versammlung der UNO. Die UNCTAD 
wurde eingesetzt, um die Entwick- 
lungsländer bei der Ausdehnung ihres 
Warenverkehrs zu unterstützen und die 
Weitergabe von Kapital und techni- 
schem Wissen zu steigern. Seit Ihrem 
Bestehen ist Liechtenstein Vollmitglied 
dieser Organisation und beteiligt sich im 
Rahmen seiner Möglichkeiten an den 
Sessionen. 
Der Wirtschafts-und Sozialrat 
/Economic and Social Council, ECOSOC) 
gründete die Wirtschaftskommission für 
Europa (Economic Commission for 
zurope, ECE), um die wirtschaftliche 
Aktivität und die wirtschaftlichen Bezie- 
hungen der europäischen Staaten unteı 
ainander zu verstärken (u.a. Umwelt- 
iragen, Probleme des Wassers, Land- 
wirtschaftsfragen). 
Ahnliche Wirtschaftskommissionen 
bestehen für Afrika, Asien, den Fernen 
Osten und Lateinamerika. Mitglieder de 
-CE sind die europäischen Mitglied- 
staaten der UNO, die USA und seit 1971 
die Schweiz. Europäische Staaten, die 
nicht Mitglied der UNO sind, können mit 
<onsultativem (= beratendem) Status in 
die ECE aufgenommen werden, wenn 
hre Mitarbeit für die Kommission wert- 
voll erscheint. Liechtenstein hatte seit 
1976 diesen beratenden Status inne und 
wurde nach dem Beitritt zur UNO Voll- 
Mitglied der ECE. Unter anderem ist 
_iechtenstein Vertragsstaat des UÜber- 
einkommens über weiträumige grenz- 
überschreitende Luftverunreinigung, das 
von der ECE ausgearbeitet wurde.
	        

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