in den ersten Nachkriegsjahren an, ihre
Interessensgebiete in Europa abzu-
stecken. In dieser Situation besannen
sich zahlreiche europäische Staaten auf
bereits früher diskutierte Pläne, Europa
wirtschaftlich und politisch zusammen-
zuschliessen. Zum einen würden da-
durch Kriege zwischen einzelnen Natio-
nalstaaten erschwert; zum anderen
könnte sich ein einiges Europa wir-
kungsvoller gegen Einflüsse aus West
und Ost wehren. Doch die Europabe-
wegung tat sich zunächst schwer.
Das lag vor allem an den verschieden-
artigen Interessen der verbliebenen
europäischen Gross-Staaten Grossbri-
tannien und Frankreich.
Aber auch die weltpolitische Lage (Kal-
ter Krieg, Blockbildung) trug das Ihre
dazu bei, dass die europäische Einigung
nur langsam vorwärts kam.
Der erste Schritt zu einer europäischen
Einigung bestand 1951 in der Errichtung
der Europäischen Gemeinschaft für
Kohle und Stahl (EGKS) durch die Grün-
derstaaten Belgien, Bundesrepublik
Deutschland, Frankreich, Italien, Luxem-
burg und die Niederlande. 1957 erfolgte
mit der Unterzeichnung der «Römer
Verträge» die Ausweitung zur Europäi-
schen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
und zur Europäischen Atomgemein-
schaft (EAG). 1967 unterstellten sich
die drei Gemeinschaften EGKS, EWG
und EAG einer Verwaltung mit ge-
meinsamen Institutionen. Seither
spricht man von der Europäischen
Gemeinschaft (EG).
Die EG hat im Laufe ihrer Geschichte
drei Erweiterungen erfahren: Seit 1973
gehören der Gemeinschaft auch Däne-
mark, Grossbritannien und Irland an
‚Europa der Neun); 1981 kommt Grie
chenland dazu, und mit dem Beitritt
Spaniens und Portugals 1986 spricht
mnan vom «Europa der Zwölf».
in der rund dreissigjährigen Aufbau-
ohase der Gemeinschaft kam es immer
wieder zu inneren Krisen. Der politi-
sche, wirtschaftliche, soziale und kultu-
relle Unterschied zwischen den einzel-
nen Mitgliedern der Gemeinschaft war
zunächst einfach noch zu gross und die
<ompromissbereitschaft (vor allem der
«Grossen») noch zu gering, um nach
aussen bereits eine gefestigte Einheit
darzustellen.
Mit der Einheitlichen Europäischen Akte
von 1987 wurden erste Schritte zur
Zuropäischen Politischen Zusammen-
arbeit eingeleitet. Die Maastrichter
Verträge von 1992 zielen auf die Ver-
wirklichung der Politischen Union, der
Nirtschafts- und Währungsunion.
Auf den 1. Januar 1993 soll der Europäi
sche Binnenmarkt in Kraft treten, dem
sich die EFTA-Staaten über das EWR-
Abkommen weitgehend anschliessen
können.
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