Volltext: Fürst und Volk

in den ersten Nachkriegsjahren an, ihre 
Interessensgebiete in Europa abzu- 
stecken. In dieser Situation besannen 
sich zahlreiche europäische Staaten auf 
bereits früher diskutierte Pläne, Europa 
wirtschaftlich und politisch zusammen- 
zuschliessen. Zum einen würden da- 
durch Kriege zwischen einzelnen Natio- 
nalstaaten erschwert; zum anderen 
könnte sich ein einiges Europa wir- 
kungsvoller gegen Einflüsse aus West 
und Ost wehren. Doch die Europabe- 
wegung tat sich zunächst schwer. 
Das lag vor allem an den verschieden- 
artigen Interessen der verbliebenen 
europäischen Gross-Staaten Grossbri- 
tannien und Frankreich. 
Aber auch die weltpolitische Lage (Kal- 
ter Krieg, Blockbildung) trug das Ihre 
dazu bei, dass die europäische Einigung 
nur langsam vorwärts kam. 
Der erste Schritt zu einer europäischen 
Einigung bestand 1951 in der Errichtung 
der Europäischen Gemeinschaft für 
Kohle und Stahl (EGKS) durch die Grün- 
derstaaten Belgien, Bundesrepublik 
Deutschland, Frankreich, Italien, Luxem- 
burg und die Niederlande. 1957 erfolgte 
mit der Unterzeichnung der «Römer 
Verträge» die Ausweitung zur Europäi- 
schen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 
und zur Europäischen Atomgemein- 
schaft (EAG). 1967 unterstellten sich 
die drei Gemeinschaften EGKS, EWG 
und EAG einer Verwaltung mit ge- 
meinsamen Institutionen. Seither 
spricht man von der Europäischen 
Gemeinschaft (EG). 
Die EG hat im Laufe ihrer Geschichte 
drei Erweiterungen erfahren: Seit 1973 
gehören der Gemeinschaft auch Däne- 
mark, Grossbritannien und Irland an 
‚Europa der Neun); 1981 kommt Grie 
chenland dazu, und mit dem Beitritt 
Spaniens und Portugals 1986 spricht 
mnan vom «Europa der Zwölf». 
in der rund dreissigjährigen Aufbau- 
ohase der Gemeinschaft kam es immer 
wieder zu inneren Krisen. Der politi- 
sche, wirtschaftliche, soziale und kultu- 
relle Unterschied zwischen den einzel- 
nen Mitgliedern der Gemeinschaft war 
zunächst einfach noch zu gross und die 
<ompromissbereitschaft (vor allem der 
«Grossen») noch zu gering, um nach 
aussen bereits eine gefestigte Einheit 
darzustellen. 
Mit der Einheitlichen Europäischen Akte 
von 1987 wurden erste Schritte zur 
Zuropäischen Politischen Zusammen- 
arbeit eingeleitet. Die Maastrichter 
Verträge von 1992 zielen auf die Ver- 
wirklichung der Politischen Union, der 
Nirtschafts- und Währungsunion. 
Auf den 1. Januar 1993 soll der Europäi 
sche Binnenmarkt in Kraft treten, dem 
sich die EFTA-Staaten über das EWR- 
Abkommen weitgehend anschliessen 
können. 
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