66,3 Prozent waren eher dagegen,
nur 26,3 Prozent sprachen sich klar für
einen Beitritt aus. Der Blick auf die
Schweiz hatte wohl zur unsicheren Hal-
tung vieler Liechtensteiner beigetragen,
denn die Eidgenossen hatten einen
Beitritt der Schweiz zur UNO 1986 deut-
lich abgelehnt. Ausserdem mangelte
es an genügend Informationen: Die er-
wähnte Umfrage ergab, dass 55,5 Pro-
zent der Befragten mehr über die UNO
und über die Beziehungen Liechten-
steins zur UNO erfahren wollten.
Am 1. Juni 1988 erschien ein Regie-
rungsbericht über die Beziehungen des
Fürstentums Liechtenstein zu den
Vereinten Nationen, der auch der Bevöl-
kerung zugänglich gemacht wurde.
Die Regierung umschrieb ihre Gründe
für einen Beitritt folgendermassen:
— Teilnahme Liechtensteins an der
internationalen Zusammenarbeit;
— Erhaltung der staatlichen Souveränität
und deren Absicherung auf weltwei-
ter Ebene;
— Einsatz für den Frieden, für die Men-
schenrechte und Grundfreiheiten;
— Bekundung der Solidarität mit der
internationalen Staatengemeinschaft;
— Môglichkeit des Ausbaus der diploma-
tischen Beziehungen und Kontakte
im Rahmen der UNO und damit auch
die Môglichkeit einer verbesserten
Selbstdarstellung Liechtensteins im
Ausland.
© Verpflichtung zu
internationaler Solidarität
Liechtenstein gehôrt zu den wohlhaben-
den Ländern dieser Erde. Es ist daher
moralisch verpflichtet, dem Grundsatz
der internationalen Solidarität vermehrt
nachzuleben. Das Fürstentum Liech-
tenstein beteiligt sich an internationalen
Hilfsprogrammen im Rahmen der
Flüchtlings- und Katastrophenhilfe sowie
der Entwicklungshilfe.
Es ist eine Zielsetzung der liechtenstei-
nischen Aussenpolitik, die entspre-
chenden Unterstützungsbeitráge schritt-
weise zu erhóhen.
Doch gemessen an den Möglichkeiten,
blieben die humanitären Aktivitäten des
Staates Liechtenstein bisher eher
bescheiden.
Humanitäre Hilfe aus
Liechtenstein:
Hilfe für Erdbeben-
geschädigte in Südita-
lien (1981): Markt
zugunsten der Erdbe-
benopfer und Transport
von Notunterkünften.