Grundsätzliche Überlegungen zur
liechtensteinischen Aussenpolitik
Oberstes Ziel der liechtensteinischen
Aussenpolitik ist die Erhaltung der
Souveränität des Staates Liechtenstein.
Diese eindimensionale Zielrichtung lässt
sich durch die ganze liechtensteinische
Geschichte hindurch verfolgen.
Sie erklärt sich aus der besonderen
geographischen Lage und der Kleinheit
des Landes. Heute stellt sich jedoch
die Frage, ob eine alleinige Ausrichtung
auf Unabhängigkeit noch zeitgemäss ist
und was man unter einer solchen
«Unabhängigkeit» zu verstehen hat.
Denn in einer Zeit, da sich auch grosse
Staaten zu wirtschaftlichen und politi-
schen Zusammenschlüssen vorbereiten,
wäre es politisch unklug, sich um einer
falsch verstandenen Souveränität willen
von den anderen Staaten abzukapseln
und den politischen Anschluss an die
Zukunft zu verpassen.
Es ist unbestritten, dass die Fürsten von
Liechtenstein durch ihr diplomatisches
Geschick einen wichtigen Beitrag
leisteten, um Liechtensteins Souveräni-
tät bis auf den heutigen Tag zu bewah-
ren. Doch aussenpolitisches Handeln ist
heute kaum mehr mit den gleichen
Methoden wie vor 100 Jahren zu
verwirklichen.
Damals beschränkte sich die liechten-
steinische Aussenpolitik auf ein
Abwägen zwischen Eigenstaatlichkeit
und Annäherung an die Nachbarstaaten:
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von 1852-1919 Zollvertrag mit Oster-
reich; 1921 Postvertrag und 1923 Zoll-
vertrag mit der Schweiz.
Im 19. Jahrhundert, in einer Zeit also, da
das Fürstentum Liechtenstein seine
Souveränität entscheidend zu festigen
vermochte, herrschten in Europa die
Nationalstaaten vor. Es war dies eine
Zeit, in der kaum multilaterale Bündnisse
oder gar wirtschaftliche Zusammen-
schlüsse stattfanden; ein jeder Staat ge-
nügte sich selbst und war darauf be-
dacht, seine eigenen Grenzen zu
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Das Kaiserreich Oster-
reich und das Fürsten-
tum Liechtenstein
schlossen den Zollver-
trag vom 5. Juni 1852
«...in der Absicht,
den Zustand der Ab-
sonderung zu be-
endigen, in welchem
sich das Fürstentum
Liechtenstein gegen-
über dem übrigen
Deutschland befindet
=.»
Für Liechtenstein war
der Vertrag in erster
Linie eine Existenz-
sicherung: Es konnte
sich einerseits aus der
wirtschaftlichen Rück-
ständigkeit und Iso-
lation lösen. Anderer-
seits gelangten durch
Zollrückvergütungen
dringend benötigte
Gelder in die Staats-
kasse, die vor allem für
die Infrastruktur
eingesetzt wurden.