Die liechtensteinische Aussenpolitik Grundlagen der liechtensteinischen Aussenpolitik
Zielsetzungen
Liechtensteins Entwicklung zu
einem souveränen Staat 1699: Fürst Johann Adam Andreas |. von
Liechtenstein erwirbt die reichs-
freie Herrschaft Schellenberg
1712: Kauf der Grafschaft Vaduz
1719: Unter Fürst Anton Florian erfolgt
die Vereinigung der Reichsherr-
schaft Schellenberg und der
reichsunmittelbaren Grafschaft
Vaduz und deren Erhebung zum
Reichsfürstentum Liechtenstein
1806: Aufnahme Liechtensteins in den
von Napoleon |. gegründeten
Rheinbund und dadurch formell
gewährte staatliche Selbständig-
keit
1815: Liechtenstein als Mitglied des
Deutschen Bundes, eines Bünd-
nisses von 39 deutschen Staaten;
ihre Souveränität wird zwar aus-
drücklich festgelegt, erfährt jedoch
Der Umfang und die Art der aussen-
politischen Arbeit eines Staates hängen
in hohem Masse von seiner Souverä-
nität ab.
Die Souveränität eines Staates bedeutet
seine Herrschaftsgewalt, d.h. eine
Macht, die in zwei Richtungen wirkt:
Die Staatsgewalt nach innen nennt man
das Selbstbestimmungsrecht,
d.h. der Staat ist befugt, sein Recht
selbst zu ordnen und seine Regierungs-
form zu bestimmen. Die Souveränität
nach aussen besteht in der Unabhän-
gigkeit gegenüber anderen Staaten.
Liechtenstein ist der einzige Staat aus
dem ehemaligen Deutschen Bund, der
seine Selbständigkeit bis heute be-
wahren konnte. Eine Chronologie soll
kurz die Entstehung Liechtensteins und
vor allem die Sicherung seiner Souverä-
nität durch seine Landesfürsten
bewusstmachen.
1866:
eine Reihe von Einschränkungen
(z.B. abgestuftes Stimmrecht der
Staaten je nach Grösse und Be-
deutung; Bevormundung auch im
innenpolitischen Bereich)
Auflösung des Deutschen Bundes,
das Fürstentum Liechtenstein
erlangt die volle Souveränität
Liechtensteins Weg zu einem selb-
ständigen Staat scheint von vielen Zufäl-
ligkeiten begleitet; dennoch ist es in
erster Linie ein Verdienst seiner Fürsten,
dass es seine Souveränität erlangte.
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