Die Ermittlung der
Wahlergebnisse
Für die Zuteilung der 25 Landtagsman-
date werden die Parteistimmen aller teil-
nehmenden Parteien beider Wahlkreise
(Oberland und Unterland) zusammenge-
zählt. Die Parteien, die acht Prozent von
der Gesamtzahl aller abgegebenen gül-
tigen Stimmen nicht erreichen konnten,
können an der Verteilung der Mandate
nicht teilnehmen. Die Stimmen dieser
Parteien müssen dann für die Errech-
nung der Wahlzahlen vom Wahlergebnis
beider Wahlkreise abgezogen werden.
Wenn die Wahlzahl für beide Wahlkreise
feststeht, können die Grundmandate
vergeben werden. In beiden Wahlkreisen
wird die Stimmenanzahl jeder Partei
durch die entsprechende Wahlzahl divi-
diert; damit erhält man die Anzahl der
Grundmandate für die einzelnen Par-
teien. Für ein Grundmandat benótigt
eine Partei im Wahlkreis Oberland 6,25
Prozent der Stimmen, im Wahlkreis
Unterland dagegen 9,09 Prozent.
Falls noch nicht alle Mandate in einem
oder beiden Wahlkreisen vergeben sind,
So werden noch erreichbare Mandate
auf die Reststimmen der Parteien ver-
teilt, welche die acht Prozent geschafft
haben.
Die Reststimmen des betreffenden
Wahlkreises werden nach ihrer Grósse
geordnet nebeneinandergeschrieben.
Unter jede Reststimmenzahl wird die
Hálfte dieser Zahl geschrieben, darunter
———— ——————ÉHÓÓÓÓ
ihr Drittel, ihr Viertel usw. (vgl. Verhalt-
niswahlsystem von Viktor d'Hondlt).
Wenn bloss ein Mandat zu vergeben ist,
gilt als Wahlzahl die grósste, bei zwei
móglichen Restmandaten die zweit-
grósste der so angeschriebenen Zahlen.
Für beide Wahlkreise wird die Wahlzahl
(Wahlquotient) getrennt errechnet:
Oberland
Gesamtzahl der = (Zn der
mu
EEE Abgeordneten +1)
= Wahlzahl
Unterland
Gesamtzahl der [n dor
"get - m
ST = | Abgeordneten +1)
= Wahlzahl
A
Sf
Nach der Schliessung
der Wahllokale und
den ersten Meldungen
über die Wahlergeb-
nisse aus den Gemein-
den beginnt das hekti-
sche Treiben in den
Wahlstudios. Verglei-
che mit früheren Wahl-
ergebnissen bringen
erste Trendmeldungen
über einen möglichen
Wahlausgang. Doch
erst das Gesamtergeb-
nis der Wahl macht es
möglich, die Wahlzah-
len für die Wahlkreise
festzulegen und die
Mandate zu verteilen.