Ü
Die Ermittlung der
Wahlergebnisse
Für die Zuteilung der 25 Landtagsman-
date werden die Parteistimmen aller teil
nehmenden Parteien beider Wahlkreise
(Oberland und Unterland) zusammenge-
zählt. Die Parteien, die acht Prozent von
der Gesamtzahl aller abgegebenen gül-
tigen Stimmen nicht erreichen konnten.
können an der Verteilung der Mandate
nicht teilnehmen. Die Stimmen dieser
Parteien müssen dann für die Errech-
nung der Wahlzahlen vom Wahlergebnis
beider Wahlkreise abgezogen werden.
Wenn die Wahlzahl für beide Wahlkreise
feststeht, können die Grundmandate
vergeben werden. In beiden Wahlkreisen
wird die Stimmenanzahl jeder Partei
durch die entsprechende Wahlzahl divi-
diert; damit erhält man die Anzahl der
Grundmandate für die einzelnen Par-
teien. Für ein Grundmandat benötigt
eine Partei im Wahlkreis Oberland 6,25
Prozent der Stimmen, im Wahlkreis
Unterland dagegen 9.09 Prozent
Falls noch nicht alle Mandate in einem
oder beiden Wahlkreisen vergeben sind,
so werden noch erreichbare Mandate
auf die Reststimmen der Parteien ver-
teilt, welche die acht Prozent geschafft
haben.
Die Reststimmen des betreffenden
Wahlkreises werden nach ihrer Grösse
geordnet nebeneinandergeschrieben.
Unter jede Reststimmenzahl wird die
Hälfte dieser Zahl geschrieben, darunter
hr Drittel, ihr Viertel usw. (vgl. Verhält-
1iswahlsystem von Viktor d’Hondt).
Wenn bloss ein Mandat zu vergeben ist,
gilt als Wahlzahl die grösste, bei zwei
möglichen Restmandaten die zweit-
grösste der so angeschriebenen Zahlen.
Für beide Wahlkreise wird die Wahlzahl
(Wahlauotient) getrennt errechnet:
Oberland
Gesamtzahl der
E58 7 = {Zahl der 1
Wehen nz (Aiceraneten )|
= Wahlzahl
Unterland
Gesamtzahl der
gültigen Stimmen " (2 der +1
im Wahlkreis " \Abgeordneten |
— Wahlzahl
ach der Schliessung
der Wahllokale und
den ersten Meldungen
über die Wahlergeb-
ıisse aus den Gemein-
den beginnt das hekti-
sche Treiben in den
Wahlstudios. Verglei-
che mit früheren Wahl
ergebnissen bringen
arste Trendmeldungen
über einen möglichen
Wahlausgang. Doch
erst das Gesamtergeb-
nis der Wahl macht es
nöglich, die Wahlzah-
‚en für die Wahlkreise
festzulegen und die
\landate zu verteilen
Won