König vom Gottesgnadentum ab. Nach
dieser Auffassung hat Gott selber den
König als seinen Diener eingesetzt und
lässt ihn in seinem Namen über die
Völker herrschen.
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Ein weiteres Element des Absolutismus
war die Lehre von der Souveränität UE
des Herrschenden. Souveränität, das euge t Ds A chape, avg ma
hiess Unabhängigkeit von den Nachbar- nit d. LE fer : a :
staaten, aber auch von einer bisher über- ps J. LL s E Fe
geordneten Macht, etwa einem Kaiser. 3/5 suut 7
Der Absolutismus in seiner ausgeprágte- LE d rn Zn
sten Form war nur noch Selbstzweck: en TE DER TEE exe ad
Herrschen um des Herrschens willen. e v
Der Staat war nicht mehr für den Bürger
da, sondern der Bürger allein für den Die Ideen der Aufklärer fanden bereit- Der Eschner Bauer
Staat. willige Aufnahme bei der Loslósung der Johann Georg Helbert
(1759-1813) schreibt
Die Zeit war jedoch reif für ein politi- amerikanischen Kolonien vom eng- CHE AS COS
sches Umdenken, das — ausgehend von lischen Mutterland, was zum Freiheits- Jahr 1789 gehöre zu
naturwissenschaftlichen Experimenten krieg von 1775-1783 und zur den merkwürdigsten
— alles in Zweifel zog, was nicht ver- Unabhángigkeitserklárung der X Jahrhunderts.
Edi = 5 ie Französische Revo-
standesmässig erfasst und begründet USA von 1776 führte. (ution Dezeichneterals
werden konnte: Das Zeitalter der Der erfolgreiche Ausgang des nord- «Pariser Aufruhr».
Vernunft, die Aufklärung, brachte amerikanischen Freiheitskrieges
entscheidende Impulse auch ins staats- bestärkte den Dritten Stand (das Bürger-
politische Denken. tum) im absolutistischen Frankreich,
Aufklärer wie Voltaire und Montesquieu den Aufstand gegen den ersten und
hoben das Ideal der parlamentarischen zweiten Stand, Adel und Klerus, zu
Monarchie Englands hervor und kriti- wagen und berechtigte Forderungen
sierten den bürgerfeindlichen Charakter durchzusetzen.
des französischen Absolutismus.
Die Idee der Menschenrechte, der all-
gemeinen Gleichheit und Freiheit wurde
erstmals formuliert.
Montesquieu forderte die Teilung der
Gewalten in gesetzgebende, ausführen-
de und richterliche Behörden, um den
Absolutismus zu überwinden.