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Ein Einbruchdiebstahl durch
Jugendliche
Hanspeter, geb. am 27. 2. 1976, Quido.
geb. am 18. 3. 1973, und Roman, geb.
am 27. 12. 1977, vereinbaren gemein-
sam am Sonntag abend, den 8. 12. 1991,
'n den Supermarkt an der Langgasse in
Bendern einzubrechen. Sie wissen
genau, dass an diesem Adventsonntag
das Geschäft für Weihnachtseinkäufe
geöffnet war und der Geschäftsinhaber
keine Möglichkeit hatte, am Abend die
Geschäftseinnahmen zur Bank zu
oringen. Sie planen diesen Einbruchdieb-
stahl, um sich aus der Beute neue
Motorfahrräder zu kaufen.
Am Abend des 8.12.1991, um 23.00 Uhr.
treffen sie sich auf dem Parkplatz vor
dem Einkaufszentrum und schleichen
sich mit Einbruchswerkzeugen, die
sie in einer Sporttasche verborgen haben
zum Hintereingang des Einkaufszen-
trums. Quido bricht unter der tatkräfti-
gen Mithilfe von Roman die Hintertüre
auf, und gemeinsam dringen alle drei in
das Einkaufszentrum ein. Nachderntsie
gemeinsam die Bürotüre aufgebrochen
haben und sich an der im Schreibtisch
gefundenen Geldkassette zu schaffen
machen, geht die Alarmanlage los.
Noch bevor die drei Jugendlichen den
Tatort verlassen können, werden sie
von einem «Wachemann» auf dem
Parkplatz des Einkaufszentrums mit der
Geldkassette gestellt und bis zum Ein-
treffen der benachrichtigten Polizei fest-
gehalten.
Nach Eintreffen der Polizei werden durch
diese die Spuren gesichert und die drei
Jugendlichen mit auf den Polizeiposten
zur Einvernahme genommen.
Auch von diesem Tatbestand verfasst
die Polizei einen Bericht, in dem die we-
sentlichen Ergebnisse der Untersu-
chung zusammengefasst sind, und leitet
ihn der F.L. Staatsanwaltschaft weiter.
Aufgrund dieses Sachverhaltes, der im
wesentlichen aufgeklärt ist, verfasst die
-L. Staatsanwaltschaft eine Anklage-
schrift, die dem Jugendgericht zugeleitet
wird. Zur Verhandlung vor dem Jugend-
gericht werden die drei Jugendlichen
geladen. Vorliegendenfalls haben aber
ıur Hanspeter und Quido mit einer
Strafe zu rechnen, Roman aber, der zum
Zeitpunkt der Tat das 14. Altersjahr noch
aicht vollendet hatte, wird für die Tat
aicht bestraft werden, weil er noch
strafunmündig ist.
Ebenso wie Hanspeter und Quido wird
aber Roman vor dem Jugendgericht ein-
vernommen werden, damit der Sachver-
nalt ausreichend geklärt werden kann.
Ist die Tat sowie das Verschulden der
beiden Angeklagten Hanspeter und
Quido bewiesen, so wird das Jugendge-
richt die beiden jugendlichen Straftäter
verurteilen.
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