Volltext: Fürst und Volk

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Ein Einbruchdiebstahl durch 
Jugendliche 
Hanspeter, geb. am 27. 2. 1976, Quido. 
geb. am 18. 3. 1973, und Roman, geb. 
am 27. 12. 1977, vereinbaren gemein- 
sam am Sonntag abend, den 8. 12. 1991, 
'n den Supermarkt an der Langgasse in 
Bendern einzubrechen. Sie wissen 
genau, dass an diesem Adventsonntag 
das Geschäft für Weihnachtseinkäufe 
geöffnet war und der Geschäftsinhaber 
keine Möglichkeit hatte, am Abend die 
Geschäftseinnahmen zur Bank zu 
oringen. Sie planen diesen Einbruchdieb- 
stahl, um sich aus der Beute neue 
Motorfahrräder zu kaufen. 
Am Abend des 8.12.1991, um 23.00 Uhr. 
treffen sie sich auf dem Parkplatz vor 
dem Einkaufszentrum und schleichen 
sich mit Einbruchswerkzeugen, die 
sie in einer Sporttasche verborgen haben 
zum Hintereingang des Einkaufszen- 
trums. Quido bricht unter der tatkräfti- 
gen Mithilfe von Roman die Hintertüre 
auf, und gemeinsam dringen alle drei in 
das Einkaufszentrum ein. Nachderntsie 
gemeinsam die Bürotüre aufgebrochen 
haben und sich an der im Schreibtisch 
gefundenen Geldkassette zu schaffen 
machen, geht die Alarmanlage los. 
Noch bevor die drei Jugendlichen den 
Tatort verlassen können, werden sie 
von einem «Wachemann» auf dem 
Parkplatz des Einkaufszentrums mit der 
Geldkassette gestellt und bis zum Ein- 
treffen der benachrichtigten Polizei fest- 
gehalten. 
Nach Eintreffen der Polizei werden durch 
diese die Spuren gesichert und die drei 
Jugendlichen mit auf den Polizeiposten 
zur Einvernahme genommen. 
Auch von diesem Tatbestand verfasst 
die Polizei einen Bericht, in dem die we- 
sentlichen Ergebnisse der Untersu- 
chung zusammengefasst sind, und leitet 
ihn der F.L. Staatsanwaltschaft weiter. 
Aufgrund dieses Sachverhaltes, der im 
wesentlichen aufgeklärt ist, verfasst die 
-L. Staatsanwaltschaft eine Anklage- 
schrift, die dem Jugendgericht zugeleitet 
wird. Zur Verhandlung vor dem Jugend- 
gericht werden die drei Jugendlichen 
geladen. Vorliegendenfalls haben aber 
ıur Hanspeter und Quido mit einer 
Strafe zu rechnen, Roman aber, der zum 
Zeitpunkt der Tat das 14. Altersjahr noch 
aicht vollendet hatte, wird für die Tat 
aicht bestraft werden, weil er noch 
strafunmündig ist. 
Ebenso wie Hanspeter und Quido wird 
aber Roman vor dem Jugendgericht ein- 
vernommen werden, damit der Sachver- 
nalt ausreichend geklärt werden kann. 
Ist die Tat sowie das Verschulden der 
beiden Angeklagten Hanspeter und 
Quido bewiesen, so wird das Jugendge- 
richt die beiden jugendlichen Straftäter 
verurteilen. 
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