Volltext: Fürst und Volk

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Das Fürstliche Landgericht 
die folgende Übersicht zeigt die unter- 
schiedliche Zusammensetzung des 
‘ürstlichen Landgerichts in Strafsachen: 
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Das Landgericht 
als Kriminalgericht 
Bei einem Prozess setzt sich das Krimi- 
nalgericht aus fünf Richtern zusammen: 
dem Vorsitzenden, einem Landrichter 
und drei weiteren Kriminalrichtern. 
Der Vorsitzende und der Landrichter sind 
ausgebildete Berufsjuristen. Die drei 
weiteren Kriminalrichter sind Laienrich- 
zer, d.h. sie besitzen keine spezielle juri- 
stische Ausbildung. Sie müssen aber 
unbescholtene, urteilsfähige und unab- 
hängige Personen sein. 
immer dann, wenn ein Kollegialgericht 
zu entscheiden hat, sind auch Laienrich- 
‘er darin vertreten. Mit dieser Regelung 
wollte der Gesetzgeber den «gesunden 
Menschenverstand» in die Gerichts- 
entscheidung einfliessen lassen. 
Das Kriminalgericht urteilt bei allen Ver 
brechen, d.h. bei allen Straftaten, die 
nit einer lebenslangen oder mehr als 
dreijährigen Freiheitsstrafe als Höchst- 
strafe bedroht sind.
	        

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