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Das Fürstliche Landgericht
die folgende Übersicht zeigt die unter-
schiedliche Zusammensetzung des
‘ürstlichen Landgerichts in Strafsachen:
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Das Landgericht
als Kriminalgericht
Bei einem Prozess setzt sich das Krimi-
nalgericht aus fünf Richtern zusammen:
dem Vorsitzenden, einem Landrichter
und drei weiteren Kriminalrichtern.
Der Vorsitzende und der Landrichter sind
ausgebildete Berufsjuristen. Die drei
weiteren Kriminalrichter sind Laienrich-
zer, d.h. sie besitzen keine spezielle juri-
stische Ausbildung. Sie müssen aber
unbescholtene, urteilsfähige und unab-
hängige Personen sein.
immer dann, wenn ein Kollegialgericht
zu entscheiden hat, sind auch Laienrich-
‘er darin vertreten. Mit dieser Regelung
wollte der Gesetzgeber den «gesunden
Menschenverstand» in die Gerichts-
entscheidung einfliessen lassen.
Das Kriminalgericht urteilt bei allen Ver
brechen, d.h. bei allen Straftaten, die
nit einer lebenslangen oder mehr als
dreijährigen Freiheitsstrafe als Höchst-
strafe bedroht sind.