Recht und Gesetz
Seit die menschliche Gesellschaft be-
steht, gibt es Vorschriften und Ge-
setze. So entstand im 13. Jahrhundert
vor Christus die Gesetzessammlung
des jüdischen Richters und Propheten
Moses, allgemein bekannt unter der
Bezeichnung «Die 10 Gebote».
Aus noch früherer Zeit datieren die Rich-
tersprüche des Hammurabi: Um 1700
v. Chr. liess der babylonische Herrscher
eine Stele mit über 200 Gesetzen errich-
ten, damit sich die Bürger über ihre
Rechte informieren konnten.
Ein anderes Gesetzeswerk, das wahr-
scheinlich 451 v.Chr. zum erstenmal ver-
3ffentlicht worden ist und in seiner Wir-
kung bis in die heutige Zeit hereinreicht,
ist das Zwölftafelgesetz, «die Quelle des
gesamten Römischen Rechts», wie es
_ivius bezeichnete.
Durch Erweiterungen und Abänderun-
gen entstand daraus im Laufe der Jahr-
äunderte eine Gesetzessammlung mit
zum Teil noch immer gültigem Inhalt.
Darin finden sich zum Beispiel Antwor-
ten auf folgende Fragen: Mit welchem
Alter wird jemand handlungsfähig? Wel-
zhe Rechte und Pflichten ergeben sich
bei Vertragsabschlüssen? Wie wird das
Vermögen eines Verstorbenen verteilt?
Aber auch verschiedene noch heute
aktuelle Rechtsgrundsätze, die in lateini-
scher Sprache umschrieben werden,
weisen auf die zeitlose Bedeutung des
«Römischen Rechts» hin: «In dubio pro
-e0» (im Zweifelsfalle für den Angeklag-
ten) - «Nulla poena sine culpa» (keine
Strafe ohne Schuld). -— «Nullum crimer
sine lege» (keine Straftat ohne Gesetz)
Uberall dort, wo Menschen zusammen
‚eben, muss dieses Zusammenleben
durch Regeln und Absprachen geordnet
werden. Das gilt bereits in der Familie
Dort finden sich zwar kaum festge-
schriebene Vorschriften oder Verbote:
aber jedes Familienmitglied weiss
aufgrund von «ungeschriebenen Geset-
zen», wo die persönlichen Grenzen
verlaufen und was vom einzelnen im
Familienverband erwartet wird.
Ähnliches gilt für grössere Gemeinschaf
ten: Schulen haben ihre Schulordnun-
gen, Vereine ihre Statuten - die Gemein
schaft verlangt und erstellt Vorschriften
und Regeln. Werden diese nicht einge-
halten, entstehen Konflikte.
Versucht man jedoch, Konflikte mit
Gewalt zu !ösen (Faustrecht, Recht des
Stärkeren), entstehen neue Probleme
Ausserdem geht dabei der Grundsatz
der Rechtsgleichheit verloren. Sie aber
ist wesentlich in einem Rechtsstaat,
weil sie dem Bürger sagt, was Recht
ınd was Unrecht ist und welche Folgen
sein Handeln hat. Deshalb ist es wich-
tig, dass jeder einzelne weiss, wie weit
seine persönlichen Rechte gehen und
wo das Einzelwohl dem Allgemeinwohl
Platz machen muss.
Hier setzt die Rechtspflege ein. Sie
sorgt im Staat mit Hilfe verbindlicher
Gesetze für ein möglichst konfliktfreies
Zusammenleben innerhalb der Gemein-