Volltext: Fürst und Volk

Uns! 
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Landtagssitzung Im 
Beisein der Regierung 
Die Regierung ist ver- 
pflichtet, dem Parla- 
ment auf Anfragen hin 
Rede und Antwort zu 
stehen. 
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Verantwortlichkeit gegenüber 
dem Landtag 
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Wenn der Landtag das Vertrauen in 
die Amtsführung eines Regierungs- 
mitgliedes verloren hat, kann er die 
Amtsenthebung desselben beim 
Fürsten beantragen (Art. 80). 
Des weitern hat der Landtag das 
Recht, den Staatsgerichtshof anzuru- 
fen, wenn er glaubt, dass ein Regie- 
-ungsmitglied die Verfassung oder 
Gesetze verletzt habe (Art. 62). 
Es bedarf aber dazu einer Zweidrittel- 
mehrheit des Landtages. In diesem 
Falle handelt es sich um e/n 
Ministeranklageverfahren. 
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Gegen Regierungsmitglieder kann 
2eim Staatsgerichtshof ein Diszi/pli- 
narverfahren durchgeführt werden 
Dazu bedarf es nur der einfachen 
Mehrheit des Landtages. Bei Amts- 
oflichtverletzungen der Regierungs- 
mitglieder haftet das Land gemäss 
Art.109 und kann bei diesen Rückgriff 
aehmen, wenn sie grobfahrlässig 
sder vorsätzlich gehandelt haben 
Zine finanzielle Kontrollmöglichkeit 
des Landtages besteht im Budget 
recht; d.h. die Regierung Muss zu 
Beginn eines jeden Jahres dem Land 
(ag eine Gegenüberstellung der vor- 
aussichtlichen Einnahmen und Aus- 
gaben zur Prüfung überreichen. 
Die Kontrolle des Landtages über die 
Verwaltungstätigkeit der Regierung 
besteht nicht nur durch die Beschluss- 
fassung über den von der Regierung 
vorgelegten Rechenschaftsbericht. 
Ihm steht das Recht einer laufender 
Kontrolle über die gesamte Staats- 
verwaltung zu. 
Zur Ausübung dieses Kontrollrechtes 
wählt der Landtag aus seinen Reihen 
eine sogenannte Geschäftsprü- 
fungskommission. 
Es steht dem Landtag auch das Recht 
zu, zur Feststellung von Tatsachen 
Untersuchungskommissionen 
einzusetzen. 
Die Regierung ist ferner verpflichtet, 
dem Parlament auf Anfragen hin 
Rede und Antwort zu stehen’ 
{Interpellation, kurze Anfragen). 
Ebenso ist jedes Mitglied des Land- 
tages befugt, von der Regierung über 
jeden Gegenstand der gesamten 
Landesverwaltung durch /nterpel- 
lation Auskunft zu verlangen. 
Ausserdem kann jeder Abgeordnete 
bei einer Sitzung kurze mündliche 
Anfragen an den Regierungsvertrete! 
richten, die in der gleichen Sitzung 
mündlich beantwortet werden 
müssen. 
Wie die Ausführungen zeigen, ist die 
Regierung in erster Linie Exekutiv- 
organ. Trotzdem kommen ihr aber 
auch Aufgaben in der Legislative 
und Judikative zu.
	        

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