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Landtagssitzung Im
Beisein der Regierung
Die Regierung ist ver-
pflichtet, dem Parla-
ment auf Anfragen hin
Rede und Antwort zu
stehen.
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Verantwortlichkeit gegenüber
dem Landtag
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Wenn der Landtag das Vertrauen in
die Amtsführung eines Regierungs-
mitgliedes verloren hat, kann er die
Amtsenthebung desselben beim
Fürsten beantragen (Art. 80).
Des weitern hat der Landtag das
Recht, den Staatsgerichtshof anzuru-
fen, wenn er glaubt, dass ein Regie-
-ungsmitglied die Verfassung oder
Gesetze verletzt habe (Art. 62).
Es bedarf aber dazu einer Zweidrittel-
mehrheit des Landtages. In diesem
Falle handelt es sich um e/n
Ministeranklageverfahren.
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Gegen Regierungsmitglieder kann
2eim Staatsgerichtshof ein Diszi/pli-
narverfahren durchgeführt werden
Dazu bedarf es nur der einfachen
Mehrheit des Landtages. Bei Amts-
oflichtverletzungen der Regierungs-
mitglieder haftet das Land gemäss
Art.109 und kann bei diesen Rückgriff
aehmen, wenn sie grobfahrlässig
sder vorsätzlich gehandelt haben
Zine finanzielle Kontrollmöglichkeit
des Landtages besteht im Budget
recht; d.h. die Regierung Muss zu
Beginn eines jeden Jahres dem Land
(ag eine Gegenüberstellung der vor-
aussichtlichen Einnahmen und Aus-
gaben zur Prüfung überreichen.
Die Kontrolle des Landtages über die
Verwaltungstätigkeit der Regierung
besteht nicht nur durch die Beschluss-
fassung über den von der Regierung
vorgelegten Rechenschaftsbericht.
Ihm steht das Recht einer laufender
Kontrolle über die gesamte Staats-
verwaltung zu.
Zur Ausübung dieses Kontrollrechtes
wählt der Landtag aus seinen Reihen
eine sogenannte Geschäftsprü-
fungskommission.
Es steht dem Landtag auch das Recht
zu, zur Feststellung von Tatsachen
Untersuchungskommissionen
einzusetzen.
Die Regierung ist ferner verpflichtet,
dem Parlament auf Anfragen hin
Rede und Antwort zu stehen’
{Interpellation, kurze Anfragen).
Ebenso ist jedes Mitglied des Land-
tages befugt, von der Regierung über
jeden Gegenstand der gesamten
Landesverwaltung durch /nterpel-
lation Auskunft zu verlangen.
Ausserdem kann jeder Abgeordnete
bei einer Sitzung kurze mündliche
Anfragen an den Regierungsvertrete!
richten, die in der gleichen Sitzung
mündlich beantwortet werden
müssen.
Wie die Ausführungen zeigen, ist die
Regierung in erster Linie Exekutiv-
organ. Trotzdem kommen ihr aber
auch Aufgaben in der Legislative
und Judikative zu.