Volltext: Fürst und Volk

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sırurstitentum Liechtenstein 
BY Zu 
Die Aufgaben des Regierungschefs be- 
zeichnet man als Präsidialfunktionen. Es 
sind Tätigkeiten, die nur der Regierungs- 
chef ausübt. Zusammengefasst sind 
dies: 
Gegenzeichnung der Gesetze, 
der Erlässe und Verordnungen des 
Fürsten 
Vorsitz in der Regierung 
Unterzeichnung der Erlässe, 
Verordnungen und Verfügungen der 
Regierung 
Uberwachung des Geschäftsganges 
der Regierung 
3eseitigung von Missständen bei 
Behörden 
Ablegung des Diensteides in die 
Hand des Fürsten 
nformation des Fürsten über Regie: 
-ungstätigkeit. 
Aufgaben der Regierung 
Die Aufgaben der Regierung, die in den 
Art. 92 und Art. 93 der Verfassung aufge: 
führt sind, können wir in fünf Bereiche 
einteilen: 
® Erlass von Verordnungen zur Durch- 
führung der Gesetze 
«Der Regierung obliegt der Vo//zug 
aller Gesetze und rechtlich zulässiger 
Aufträge des Landesfürsten oder des 
Landtages. Sie erlässt die zur Durch- 
führung der Gesetze erforderlichen 
Verordnungen, die nur im Rahmer 
der Gesetze erlassen werden dürfen» 
(Art. 92). 
Für jedes Handeln der Regierung ist 
aine gesetzliche Grundlage notwendig. 
Man nennt dies das Prinzip der 
Gesetzmässigkeit der Verwaltung. 
So erliess die Regierung beispielsweise 
am 3. Juli 1987 die «Verordnung über 
die Notengebung und Beförderung an 
der Hilfschuloberstufe, Oberschule und 
Realschule». Darin wird zum Beispiel 
festgelegt, dass Schüler der Oberstufe 
im zweiten Semesterzeugnis eine be- 
stimmte Promotionsnote erreichen 
müssen, um in die nächste Schulstufe 
befördert zu werden. 
Dass die Verordnung, die Ja vorerst nur 
auf dem Papier festgelegt ist, auch 
ausgeführt wird, obliegt der Regierung 
Sie ist für den Vollzug verantwortlich; 
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