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sırurstitentum Liechtenstein
BY Zu
Die Aufgaben des Regierungschefs be-
zeichnet man als Präsidialfunktionen. Es
sind Tätigkeiten, die nur der Regierungs-
chef ausübt. Zusammengefasst sind
dies:
Gegenzeichnung der Gesetze,
der Erlässe und Verordnungen des
Fürsten
Vorsitz in der Regierung
Unterzeichnung der Erlässe,
Verordnungen und Verfügungen der
Regierung
Uberwachung des Geschäftsganges
der Regierung
3eseitigung von Missständen bei
Behörden
Ablegung des Diensteides in die
Hand des Fürsten
nformation des Fürsten über Regie:
-ungstätigkeit.
Aufgaben der Regierung
Die Aufgaben der Regierung, die in den
Art. 92 und Art. 93 der Verfassung aufge:
führt sind, können wir in fünf Bereiche
einteilen:
® Erlass von Verordnungen zur Durch-
führung der Gesetze
«Der Regierung obliegt der Vo//zug
aller Gesetze und rechtlich zulässiger
Aufträge des Landesfürsten oder des
Landtages. Sie erlässt die zur Durch-
führung der Gesetze erforderlichen
Verordnungen, die nur im Rahmer
der Gesetze erlassen werden dürfen»
(Art. 92).
Für jedes Handeln der Regierung ist
aine gesetzliche Grundlage notwendig.
Man nennt dies das Prinzip der
Gesetzmässigkeit der Verwaltung.
So erliess die Regierung beispielsweise
am 3. Juli 1987 die «Verordnung über
die Notengebung und Beförderung an
der Hilfschuloberstufe, Oberschule und
Realschule». Darin wird zum Beispiel
festgelegt, dass Schüler der Oberstufe
im zweiten Semesterzeugnis eine be-
stimmte Promotionsnote erreichen
müssen, um in die nächste Schulstufe
befördert zu werden.
Dass die Verordnung, die Ja vorerst nur
auf dem Papier festgelegt ist, auch
ausgeführt wird, obliegt der Regierung
Sie ist für den Vollzug verantwortlich;
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