Schliesslich ist er befugt, Ministeran-
klage wegen Verletzung der Verfassung
oder sonstiger Gesetze beim Staats-
gerichtshof zu erheben (Art. 62).
Neue ständige Beamtenstellen dürfen
nur mit Zustimmung des Landtages ge-
schaffen werden (Art. 11).
Staatsbudget
Gegen Ende des Jahres berät und be-
schliesst der Landtag den Voranschlag
für das nächste Jahr. Das Budget wird
als Finanzgesetz verabschiedet.
Ohne Bewilligung des Landtages dürfen
keine Steuern oder Landesabgaben er-
hoben, keine Anleihen gemacht und
keine Ausgaben getätigt werden (Art. 68
und 69).
Enthebung eines Regierungs-
mitgliedes
Von grundsätzlicher Bedeutung für die
Stellung des Landtages ist auch die Ver-
fassungsbestimmung, beim Landesfür-
sten die Enthebung eines Regierungs-
mitgliedes zu beantragen, wenn es
durch seine Amtsführung das Vertrauen
des Landtages verloren hat (Art. 80).
Der Landtag kann auch Mitglieder der
Regierung wegen Verletzung der Verfas-
sung oder sonstiger Gesetze beim
Staatsgerichtshof anklagen.
Kontrollfunktion
Der Landtag übt nicht nur alljährlich bei
der Beschlussfassung über den Re-
chenschaftsbericht der Regierung
eine Kontrolle über die Staatsverwaltung
aus, ihm ist auch ein Recht zur laufen-
den Kontrolle über die gesamte Staats-
verwaltung zugesprochen. Diese Kon-
trolle übt eine von ihm gewáhlte
Gescháftsprüfungskommission
aus (Art. 63). Andere Móglichkeiten die-
ses Kontrollrechtes des Landtages sind
das Interpellationsrecht und das
Recht, Untersuchungskommissio-
nen zu bestellen, wenn wenigstens ein
Viertel der gesetzlichen Zahl der Abge-
ordneten es beantragt (Art. 63).
Landtagskommissionen
Zur Vorbereitung von Verhandlungsge-
genstànden (z. B. für Gesetzesvorlagen)
wählt der Landtag eigene Kommissio-
nen, die aus drei oder fünf Mitgliedern
bestehen (ad-hoc-Kommissionen).
Die Kommissionen erstatten dem Land-
tag Bericht.
Ständige Kommissionen sind:
@ die Finanzkommission
@ die Geschäftsprüfungskommission
@ die Aussenpolitische Kommission
Die Sitzungen der Kommissionen sind
nicht öffentlich. Uber die Verhandlungen
ist Stillschweigen zu bewahren.