Volltext: Fürst und Volk

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SOSTULAT 
Nr 
jestützt auf die gs 30 und 31 der Geschäftsordnung 
les Landtages reichen die unterzeichneten Abgeord- 
neten nachstehendes 
postulat 
jer Landtag wolle beschliessen: 
Die Regierung wird eingeladen, eine unfassende 
zonzeption auszuarbeiten, welche aie direkte Hilfe 
im Drogenbereich, die Entziehungs”, zherapie- und 
im Droge RES Erungsmöglichk64tdm enthält- 
OWTERPRLLATION 
sad 
zestützt auf die paragrapben 34 und 35 der Geschäftsordnung 
ies Landtages reichen die unterzeichneten Abgeordneten 
ae nachstehende znterpellation ein und richten an die 
zegierung £olgenden Fragen: 
zie können die weit überäurchschnittlich 
steigenden Kosten nei den Krankenkassen 
zi.ngedämmt werden? 
velchen gin£flus5s auf diese Kosten hatte die 
zin£ünrung der 5 Ankenschein-Gebühr0% 
and welche zusätzlichen Massnahmen sind 
avtl. vorzusehen? 
vegründung: 
ba Gesundheit5- und Sozialwesen sind die Kosten IN den 
‚etzten Jahren sprunghaft angestiegen. so sind die 
>rämien für die Krankenkassen in Liechtenstein von 1980 
„is 1989 von 20,6 Millionen Pranken auf 44.4 Millionen 
?zranken angestiegen {die Daten 1990 liegen noch nicht 
or). Im gleichen Zeitraum naben sich die staatsbeiträge 
an die Krankenkassen von 5.9 Millionen auf 13.5 Millionen 
?ranken erhöht. pies entspreicht einer Steigerung von tast 
„30 prozenten. 
"m letzten Jahr stiegen aie Kosten erneut weit über be 
brozentpunkte und bereits werden iN den Medien die 
ırhöhungen für 1992 mit 15 7 20 % angekündigt 
diese überaurchschnittlichen steigerungen belasten 
aicht Nur den staatlichen Haushalt. sie treffen 
ror allem Familien in den unteren una mittleren 
kinkommensk 12556 ausgesprochen hart. So sind Jahresprämien 
ı1on Fr. 5 600. und mehr pro Familie 
Längst keine Seltenheit mens. 
Hese nohen Belastunger können, neben den hohen nietpreiset 
ür Wohnungen, den sozialen Frieden in unserem Lande aufs 
schwerste belasten. 
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>» Mit einer /nterpellation ist jeder 
Abgeordnete befugt, von der Regie 
rung Auskunft über jeden Gegen- 
stand der gesamten Landesverwal 
tung zu verlangen. 
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Eine /nitiative ist ein Gesetzesvor- 
schlag in Form eines ausgearbeiteten 
zntwurfs. 
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1, 
Die Mitglieder des Landtages könner 
ovei einer Sitzung kurze mündliche 
Anfragen an die Regierung richten 
Diese Anfragen werden in der Regel 
vom zuständigen Regierungsmitglied 
in der gleichen Sitzung mündlich 
beantwortet. 
In der Mandatsperiode 1982-1986 
wurden von Abgeordneten 11 Motio- 
1en, 19 Postulate, 13 Interpellationen 
und 3 Initiativen eingereicht. 
Die verfassungsmässige Mitwirkung 
an der Gesetzgebung wird als vor- 
1ehmste Funktion des Landtages an 
arster Stelle genannt. Ferner gehören in 
den Tätigkeitsbereich des Landtages die 
Genehmigung von Staatsverträgen, die 
3Zewilligung des Haushalts, von Steuern 
ınd andern öffentlichen Abgaben, die 
3eschlussfassung über Kredite, Bürg- 
schaften und Anleihen zu Lasten des 
Landes, sowie über An- und Verkauf vor 
Staatsgütern, die Beschlussfassung 
über den jährlichen Rechenschafts- 
bericht der Regierung sowie die Antrag- 
stellung und Beschwerdeführung bezüg 
lich der gesamten Staatsverwaltung.
	        

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