Volltext: Fürst und Volk

Bei der jährlichen Er- 
öffnungssitzung wählt 
der Landtag unter 
Vorsitz des Altersprä- 
sidenten den Landtags- 
oräsidenten und einen 
Landtagsvizepräsiden- 
ten. Der Landtagspräsi- 
dent ordnet innerhalb 
der Sitzungsperiode 
die einzelnen Sitzungen 
an, er führt den Vorsitz 
.ınd leitet die Geschäfte 
des Landtages. 
3) 
* 
Die Landtagssitzungen 
Der Präsident wird in der ersten Sit- 
zung unter der Leitung eines Altersvor- 
sitzenden für das laufende Jahr aus der 
Mitte der Landtagsabgeordneten ge- 
‚nählt (Art. 52). Bei dieser Eröffnungssit- 
zung hält der Alterspräsident im An- 
schluss an die Thronrede eine Anspra- 
che und leitet die Wahl des Landtags- 
oräsidenten, des Vizepräsidenten, 
der beiden Schriftführer und verschie- 
Jener Landtagskommissionen. 
Der Landtagspräsident ordnet die einzel- 
1en Sitzungen innerhalb einer Sitzungs- 
seriode an. Er führt den Vorsitz, leitet 
die Geschäfte des Landtages, eröffnet 
ınd schliesst die Sitzungen. 
Die Sitzungsprotokolle werden aufgrund 
von Tonbandaufnahmen angefertigt. 
Sie enthalten alle Anträge und Beschlüs- 
se sowie die Debatten. Die Protokolle 
werden dem Landtag zur Genehmigung 
vorgelegt. 
Während der Mandatsdauer haben die 
Abgeordneten die Pflicht, an den Land- 
tagssitzungen persönlich teilzunehmen 
(Art. 53). Ist ein Abgeordneter am Er- 
scheinen verhindert, so hat er dies dem 
Dräsidenten rechtzeitig zu melden, da- 
mit ein Stellvertreter einberufen werden 
ann. 
In Wahljahren werden nach der Thron- 
-ede die Wahlakten geprüft. Die Abge- 
ardneten und ihre Stellvertreter legen 
ainzeln vor dem Landesfürsten einen 
Zid ab, unterschreiben das Vereidigungs- 
srotokoll und erhalten die Wahlurkun- 
den (Art. 54). Die Abgeordneten legen 
‘olgenden Eid in die Hände des Fürster. 
oder seines Bevollmächtigten ab: 
«Ich gelobe, die Staatsverfassung und 
die bestehenden Gesetze zu halten 
und in dem Landtage das Wohl des 
Vaterlandes ohne Nebenrücksichten 
1ach bestem Wissen und Gewissen zu. 
fördern, so wahr mir Gott helfe!»
	        

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