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RI
eine der beiden Varianten aussprach. Im
Januar 1988 stimmten bei einer für liech-
tensteinische Verhältnisse eher knappen
Stimmbeteiligung von 69 Prozent
die Stimmbürgerinnen und Stimmbürge'
einer Erhöhung der Mandatszahl
von 15 auf 25 Abgeordnete zu. Der
Gesetzesvorschlag sieht auch eine Ver
minderung bei den Stellvertretern vor.
Auf jeweils drei Abgeordnete In einem
Wahlbezirk soll einer Partei noch ein
Stellvertreter zustehen. Die Stellvertre-
ter sollen in Zukunft nur noch in Dele-
gationen, aber nicht mehr in Kommis-
sionen gewählt werden können.
Noch häufiger als die Mandatszahl kam
das Problem eines gerechten Wahlver-
fahrens zur Diskussion. Seit 1919 wird
das Geschehen im Landtag von den Pa
teien stark beeinflusst. Mit der Entste-
hung der Parteien stellte sich die Frage
nach dem besten Wahlverfahren neu
In der Verfassung von 1921 wurde das
Majorzverfahren beibehalten. Die Forde-
rung nach dem Proporzwahlverfahren
beherrschte bis 1939 die parteipoliti-
schen Auseinandersetzungen. Das Pro-
porzsystem wurde jeweils von der
Minderheitspartei im Landtag gefordert,
Der Landtag 1963:
Der Landtagspräsident
leitet von einem Po-
dium aus die Landtags-
sitzungen. Der Regie-
rungschef vertrat die
Regierung allein in den
Landtagssitzungen.
Die Landtagsdebatten
werden seit 1950 auf
Tonband aufgezeichnet
und im Protokoll wört-
lich wiedergegeben
{Rednerpult mit Mikro-
phon für die Abge-
ordneten).
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