Volltext: Fürst und Volk

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eine der beiden Varianten aussprach. Im 
Januar 1988 stimmten bei einer für liech- 
tensteinische Verhältnisse eher knappen 
Stimmbeteiligung von 69 Prozent 
die Stimmbürgerinnen und Stimmbürge' 
einer Erhöhung der Mandatszahl 
von 15 auf 25 Abgeordnete zu. Der 
Gesetzesvorschlag sieht auch eine Ver 
minderung bei den Stellvertretern vor. 
Auf jeweils drei Abgeordnete In einem 
Wahlbezirk soll einer Partei noch ein 
Stellvertreter zustehen. Die Stellvertre- 
ter sollen in Zukunft nur noch in Dele- 
gationen, aber nicht mehr in Kommis- 
sionen gewählt werden können. 
Noch häufiger als die Mandatszahl kam 
das Problem eines gerechten Wahlver- 
fahrens zur Diskussion. Seit 1919 wird 
das Geschehen im Landtag von den Pa 
teien stark beeinflusst. Mit der Entste- 
hung der Parteien stellte sich die Frage 
nach dem besten Wahlverfahren neu 
In der Verfassung von 1921 wurde das 
Majorzverfahren beibehalten. Die Forde- 
rung nach dem Proporzwahlverfahren 
beherrschte bis 1939 die parteipoliti- 
schen Auseinandersetzungen. Das Pro- 
porzsystem wurde jeweils von der 
Minderheitspartei im Landtag gefordert, 
Der Landtag 1963: 
Der Landtagspräsident 
leitet von einem Po- 
dium aus die Landtags- 
sitzungen. Der Regie- 
rungschef vertrat die 
Regierung allein in den 
Landtagssitzungen. 
Die Landtagsdebatten 
werden seit 1950 auf 
Tonband aufgezeichnet 
und im Protokoll wört- 
lich wiedergegeben 
{Rednerpult mit Mikro- 
phon für die Abge- 
ordneten). 
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