Volltext: Fürst und Volk

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werden: In einer Zeit der Hochkonjunktur 
sollen andere politische Überlegungen 
im Vordergrund stehen als in Kriegs- 
zeiten oder in Zeiten wirtschaftlicher 
Rezession. 
Artikel 19 der liechtensteinischen Ver- 
fassung verlangt vom Staat, dass er das 
Recht auf Arbeit und die Arbeitskraft 
schützt. Nach dem gleichen Artikel 
geniessen Frauen und Jugendliche 
einen besonderen Schutz in Gewerbe 
ınd Industrie. - Hier klaffen jedoch Ideal 
und Wirklichkeit noch weit auseinander: 
Die Frauen kämpfen immer noch um 
Gleichberechtigung am Arbeitsplatz; 
Lehrlinge beklagen sich immer noch 
über berufsfremde Arbeit während der 
Lehrzeit. 
Um wirtschaftliche und soziale 
Probleme in möglichst engen Grenzer 
zu halten, fördert der Staat, z.T. in Zu- 
sammenarbeit mit den Gemeinden, das 
Versicherungswesen und die soziale 
Betreuung der Armen. Ausserdem ver- 
sucht der Staat mit Gesetzen und Ver- 
ordnungen eine gerechte Besteuerung 
des einzelnen zu erreichen. Steuern und 
weitere Einnahmequellen sichern dem 
Staat die finanziellen Grundlagen und 
erlauben ihm die «Förderung der gesam- 
ten Volkswohlfahrt». 
Vollständig ist diese «Volkswohlfahrt» 
jedoch erst dann, wenn neben den finan- 
ziellen auch die ideellen Werte (morali- 
sche und religiöse Wertvorstellungen) in 
angemessenem Rahmen gefördert 
werden. Eine heikle Aufgabe in einer Zeit 
in der überkommene Wertvorstellungen 
in Frage gestellt werden, ohne dass 
gleichwertige Alternativen offenstehen. 
Erziehung und Bildung 
Als 1805 unter Landvogt Menzinger das 
erste Schulgesetz erlassen wurde, 
reagierte das liechtensteinische Volk 
eher ungehalten: Man sah in dieser 
Massnahme mehr einen Schulzwang als 
ein Recht auf Bildung. Dabei nahmen die 
verantwortlichen Politiker damals nur 
vorweg, was in unserer Verfassung von 
1921 als Auftrag an den Staat klar for- 
muliert ist: «Der Staat wendet seine be- 
sondere Sorgfalt dem Erziehungs- und 
Bildunaswesen zu . . .» (Art. 15). 
Dieser Verfassungsartikel überträgt den 
Erziehungs- und Bildungsauftrag 
gemeinsam der Familie, der Schule und 
der Kirche. Ihr Zusammenwirken soll es 
dem Jugendlichen ermöglichen, Werte 
kennen- und schätzenzulernen, die 
seinem späteren Leben beruflich und 
privat einen Sinn geben. 
Um dieses Ziel zu erreichen, werden 
Gesetze und Verordnungen erlassen 
(z.B. Schulgesetz, Berufsbildungsgesetz 
Schulordnung für die Primarschule). 
Die Regierung sorgt dafür, dass diese 
Massnahmen auch in räumlicher 
und personeller Hinsicht durchgeführt 
werden können.
	        

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