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werden: In einer Zeit der Hochkonjunktur
sollen andere politische Überlegungen
im Vordergrund stehen als in Kriegs-
zeiten oder in Zeiten wirtschaftlicher
Rezession.
Artikel 19 der liechtensteinischen Ver-
fassung verlangt vom Staat, dass er das
Recht auf Arbeit und die Arbeitskraft
schützt. Nach dem gleichen Artikel
geniessen Frauen und Jugendliche
einen besonderen Schutz in Gewerbe
ınd Industrie. - Hier klaffen jedoch Ideal
und Wirklichkeit noch weit auseinander:
Die Frauen kämpfen immer noch um
Gleichberechtigung am Arbeitsplatz;
Lehrlinge beklagen sich immer noch
über berufsfremde Arbeit während der
Lehrzeit.
Um wirtschaftliche und soziale
Probleme in möglichst engen Grenzer
zu halten, fördert der Staat, z.T. in Zu-
sammenarbeit mit den Gemeinden, das
Versicherungswesen und die soziale
Betreuung der Armen. Ausserdem ver-
sucht der Staat mit Gesetzen und Ver-
ordnungen eine gerechte Besteuerung
des einzelnen zu erreichen. Steuern und
weitere Einnahmequellen sichern dem
Staat die finanziellen Grundlagen und
erlauben ihm die «Förderung der gesam-
ten Volkswohlfahrt».
Vollständig ist diese «Volkswohlfahrt»
jedoch erst dann, wenn neben den finan-
ziellen auch die ideellen Werte (morali-
sche und religiöse Wertvorstellungen) in
angemessenem Rahmen gefördert
werden. Eine heikle Aufgabe in einer Zeit
in der überkommene Wertvorstellungen
in Frage gestellt werden, ohne dass
gleichwertige Alternativen offenstehen.
Erziehung und Bildung
Als 1805 unter Landvogt Menzinger das
erste Schulgesetz erlassen wurde,
reagierte das liechtensteinische Volk
eher ungehalten: Man sah in dieser
Massnahme mehr einen Schulzwang als
ein Recht auf Bildung. Dabei nahmen die
verantwortlichen Politiker damals nur
vorweg, was in unserer Verfassung von
1921 als Auftrag an den Staat klar for-
muliert ist: «Der Staat wendet seine be-
sondere Sorgfalt dem Erziehungs- und
Bildunaswesen zu . . .» (Art. 15).
Dieser Verfassungsartikel überträgt den
Erziehungs- und Bildungsauftrag
gemeinsam der Familie, der Schule und
der Kirche. Ihr Zusammenwirken soll es
dem Jugendlichen ermöglichen, Werte
kennen- und schätzenzulernen, die
seinem späteren Leben beruflich und
privat einen Sinn geben.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden
Gesetze und Verordnungen erlassen
(z.B. Schulgesetz, Berufsbildungsgesetz
Schulordnung für die Primarschule).
Die Regierung sorgt dafür, dass diese
Massnahmen auch in räumlicher
und personeller Hinsicht durchgeführt
werden können.