Volltext: Fürst und Volk

Staatsverträge 
schliesst der Fürst in 
seinem Namen ab und 
Jnterzeichnet sie 
antweder persönlich 
ıder delegiert einen 
Zevollmächtigten. 
a 
Een m LIe- a 
ea EN 
Liechtensteinische® Landesgesetzblatt 
Nr. 27 ausgegeben am 25. Juli 1990 
—— ag Hz“ pa —— 
arg 
Abkommen 
zwischen dem Fürstentum Liechtenstein 
nd der Schweizerischen Tidgenossenschaft über 
Soziale Sicherheit 
inzungsleistungen nach der Gesetzgebung 
'er Anspruch auf eine Leistung aus der 
ıInvalidenversicherung des anderen Ver- 
\f eine Leistung aus der Versicherung des 
mmens gelten entsprechend. 
sicherung des einen in die Krankenver- 
ates wird wie folgt erleichtert: 
"Wohnort von Liechtenstein nach der 
‚chen Versicherung bei einer liechten- 
Tätigkeitsgebiet sich auf Liechtenstein 
zachtet ihres Alters in eine der aner- 
h der schweizerischen zuständigen 
zenommen und für Krankenpflege 
'n sie 
hmebedingungen erfüllt, 
seit ihrem. Ausscheiden aus der 
um die Aufnahme bewirbt und 
‘Heilzwecken übersiedelt. 
ths gemäss den Statuten der Kran- 
teinischen gesetzlichen Kranken- 
icherungszeiten berücksichtigt, 
} Mutterschaft jedoch nur, wenn 
' schweizerischen Krankenkasse 
AbgeschlosseT, in Bern am 8. März 1989 
Zusümmung des Landtag“ 14. Dezember 1989 
Inkrafttreten: 1. Mai 1990 
Seine Durchlaucht der Regjerende Fürst VOR und zu Liechtenstein 
und 
der Schweizerische Bundesrat; 
rom Wunsche geleitet, die zwischen den beiden Staaten bestehenden Bezie- 
mungen auf dem Gebiete der Sozialen Sicherheit a wicklung en 
staatlichen und Pahschenstaatlichen Recht anzupassen sind übereingekOM” 
men, ein Abkommen zu schliessen» reiches das Abkommen über die Alters, 
Hinrerlassen®” und AnwalidenversichS vom 3. September 1965, das 
Abkommen über die Gleichbehandlung der beiders eigen Staatsangehörige 
n der sozialen Unfallversicherunß vom- 31. Dezember 1932 Sowie das 
Abkommen über Familenzulag°? vom 26. Februar 1969 ersetzen soll, und 
4aben ZU diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigt“® ernannt: 
Seine ‚Durchlaucht der Regierende Fürst Von und zu ijechtenstein: 
Herm Dr. Benno Beck, 
Leiter des Amtes für Noleswirtschaft, 
‘Der schweizerische Bundesrat: 
Frau Verena Brombachet; 
Chefin der Abteilung seven BEOrmgiche Soziale Schere 
m Bundesamt für Soziatversicherunß 
-t von der Schweiz nach Liech- 
\ei einer schweizerischen aner- 
ir den Erwerb eines Leistungs- 
hnkenversicherung auch die in 
ng zurückgelegten Versiche- 
‚der Staatsangehörigkeit der 
m “ . . 
Seschehen zu Bern, am 8. März 1989, in zwei Urschriften. 
Für das Für die 
Aürstentum Liechtenstein: Schweizerische Eidgenossenschaft: 
zez. Dr. Benno Beck gez. Verena Brombacher
	        

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