Unser Staat - Das Fürstentum Liechtenstein
Der Landesfurst
Johannes ll. etwas pathetisch formulier-
te Satz: «Wenn andre ihrer Macht ver-
trauen, wir stolz auf unsren Fürsten
schauen», wurde in gefahrvoller Zeit
zum Ausdruck der Tatsache, dass die
Bürger und Bürgerinnen des Landes im
Fürsten die Verkórperung ihres Staats-
willens erkannten.
Als nach dem Ende des Zweiten Welt-
krieges die áusseren Gefahren gebannt
waren, war es wiederum Fürst Franz
Josef Il., der die Möglichkeit erkannte,
Liechtenstein vom Agrarstaat zum
modernen Industriestaat zu führen.
Staatsbesuche des Fürstenpaares im
Ausland verschafften international die
Anerkennung, die für den wirtschaft-
lichen Aufschwung nótig war.
«... Wir im Lande gedenken im heurigen Jahre, dass vor 50 Jahren
der Zoll- und Wirtschaftsvertrag mit der Schweiz abgeschlossen
wurde. Dieser Vertrag hat so entscheidend in das Leben und die
Entwicklung unseres Landes und Volkes eingegriffen, dass wir uns
mit Recht dieses Datums erinnern. Vom Zeitpunkt des Vertrags-
abschlusses an hat sich eine stetige Aufwártsentwicklung Liechten-
steins trotz Krisen, wie die Weltwirtschaftskrise, ergeben. Dass wir
jetzt in Europa das prozentuell hóchstindustrialisierte Land sind,
verdankt man im gleichen Masse der Tüchtigkeit der Liechtensteiner
wie dem Wirtschafts- und Zollvertrag mit der Schweiz. Wenn wir von
wirtschaftlicher Entwicklung sprechen, vergessen wir nicht darauf,
dass diese eine Voraussetzung bildet, dass sich ungestórt das geistige
und kulturelle Leben eines Volkes entwickeln kann. Der Vertrag
stellte in den Augen der Schweizer stets keine formale Angelegenheit
dar, sondern wurde von ihnen mit dem Geiste echter Freundschaft
erfüllt. Wenn wir daher von diesem Jubiläum sprechen, so bedeutet
dies, dass wir Gefühlen unserer Dankbarkeit gegenüber der Schweiz,
ihrem Volke und ihren Behörden Ausdruck geben wollen . . .»
Fürst Franz Josef Il. in seiner Thronrede vom 28. Februar 1973
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Fürst Hans-Adam ll.
Regierungszeit 1989—
Fürst Hans-Adam hat am 73. Novem-
ber 1989 in einem Handschreiben der
Regierung mitgeteilt, dass er als neuer
Fürst nach dem Tode seines Vaters die
Regierung übernehmen werde. Gemäss
der Verfassung (Art. 3) und der Haus-
gesetze ist der bisherige Erbprinz Hans-
Adam als der erstgeborene männliche
Nachkomme zur Thronfolge berufen.
Die Übernahme des Thrones durch den
Nachfolger erfolgt von selbst unmittel-
bar mit dem Tode des Fürsten. Hans-
Adam Il. ist also nach der Rechtsord-
nung seit 13. November 1989, dem
Todestag des bisherigen Fürsten, neuer
Fürst.
Erbprinz Hans-Adam wurde als erster
Sohn von Fürst Franz Josef Il. und Für-
stin Gina am 14. Februar 1945 geboren.
Nach den Gymnasialjahren in Wien und
Zuoz und daran anschliessenden
Auslandsaufenthalten studierte Erbprinz
Hans-Adam an der Hochschule für
-Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
in St.Gallen Nationalókonomie.
Am 26. August 1984 übertrug Fürst Franz
Josef ||. dem Erbprinzen die Ausübung
der dem Staatsoberhaupt zustehenden
Hoheitsrechte und bestellte ihn zum Stell-
vertreter mit allen Rechten und Pflichten.
Am 5. Dezember 1989 hat Fürst Hans-
Adam Il. als Regierungsnachfolger von
Fürst Franz Josef Il. vor dem Landtag
seine verfassungsmássige Erklärung