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Fürst Johann Josef I.
Regierungszeit 1805—1836
150 Jahre souveränes
_iechtenstein
Symbol: Adler und
zichenkranz
Briefmarke
1.20 Fr./1956
Fürst Johann Josef I.
geboren am 27. Juni 1760 in Wien
gestorben am 20. April 1836 in Wien
yermählt am 12. April 1792 in Wien mit Josefa
Sophie Landgräfin zu Fürstenberg-Weitra
'geb. 21. Juni 1776, gest. 23. Februar 1848)
3ruder des kinderlosen Fürsten Alois I.
\limmt am Türkenkrieg teil. 1790 Oberst.
'eilnahme an den Kriegen gegen Frankreich,
jefehligt die österreichische Kavallerie in der
Dreikaiser-Schlacht bei Austerlitz 1805, unter-
‚eichnet den Waffenstillstand mit Napoleon...
'809 Generalissimus der österr. Armee und
7eldmarschaftl.
Jas Fürstentum Liechtenstein erhält durch die
Aufnahme in den Rheinbund 1806 die volle
Souveränität, worauf der Fürst vorübergehend
die Regierung seinem jüngsten Sohn Karl
Johann (geb. 1803) überträgt. Nach dem Zerfall
des Rheinbundes 1813 übernimmt er wieder
die Regierung und tritt am 3. Juli 1815 dem -
Deutschen Bund bei. 1805 Einführung der
Schulpflicht in Liechtenstein. 1812 Einführung
des österreichischen ABGB in Liechtenstein.
3. November 1818 landständische Verfassung
für das Fürstentum.
1805 kam Fürst Johann Josef I., Bruder
des kinderlosen Alois I., an die Regie-
rung. Als erfolgreicher österreichischer
Feldherr und geschickter Verhandlungs-
partner rang Johann |. dem Kaiser Napo-
eon grössten Respekt ab. 1806 gründete
Napoleon den Rheinbund und bewirkte
die Auflösung des deutschen Reiches.
Ohne Einwilligung des Fürsten wurde
das Fürstentum Liechtenstein in den
Rheinbund aufgenommen. Liechten-
stein war damit als souveräner Staat
international anerkannt. Das Ansehen
Fürst Johanns rettete zu jenem Zeitpunkt
Liechtenstein vor der Mediatisierung,
d.h. vor der Einverleibung in einen
andern Staat (Bayern oder Österreich).
Das aussenpolitische Ansehen des liech
tensteinischen Fürsten stärkte zugleich
seine Macht nach innen. Über dem
Fürsten standen kein Reich, kein Kaiser,
Kein Reichshofgericht mehr, welche
die Untertanen früher gegen die Landes
herren hatten anrufen können. Fürst
Johann I. war gewohnt, seinen Willen
durchzusetzen; er war rastlos tätig,
grosszügig und zugleich peinlich genau.
Im Sinne des aufgeklärten Absolutismus
war er von notwendigen Reformen für
sein Land überzeugt, ohne den Volks-
charakter zu kennen. Er sandte einen
Vertreter nach Liechtenstein, um Reform-
vorschläge zu machen. Als Folge davon
wurde der alte, verständige Landvogt Mer
zinger durch den 32jährigen Draufgänger
Josef Schuppler aus Böhmen ersetzt.