Volltext: Fürst und Volk

er Lande 
"1 
Fürst Johann Josef I. 
Regierungszeit 1805—1836 
150 Jahre souveränes 
_iechtenstein 
Symbol: Adler und 
zichenkranz 
Briefmarke 
1.20 Fr./1956 
Fürst Johann Josef I. 
geboren am 27. Juni 1760 in Wien 
gestorben am 20. April 1836 in Wien 
yermählt am 12. April 1792 in Wien mit Josefa 
Sophie Landgräfin zu Fürstenberg-Weitra 
'geb. 21. Juni 1776, gest. 23. Februar 1848) 
3ruder des kinderlosen Fürsten Alois I. 
\limmt am Türkenkrieg teil. 1790 Oberst. 
'eilnahme an den Kriegen gegen Frankreich, 
jefehligt die österreichische Kavallerie in der 
Dreikaiser-Schlacht bei Austerlitz 1805, unter- 
‚eichnet den Waffenstillstand mit Napoleon... 
'809 Generalissimus der österr. Armee und 
7eldmarschaftl. 
Jas Fürstentum Liechtenstein erhält durch die 
Aufnahme in den Rheinbund 1806 die volle 
Souveränität, worauf der Fürst vorübergehend 
die Regierung seinem jüngsten Sohn Karl 
Johann (geb. 1803) überträgt. Nach dem Zerfall 
des Rheinbundes 1813 übernimmt er wieder 
die Regierung und tritt am 3. Juli 1815 dem - 
Deutschen Bund bei. 1805 Einführung der 
Schulpflicht in Liechtenstein. 1812 Einführung 
des österreichischen ABGB in Liechtenstein. 
3. November 1818 landständische Verfassung 
für das Fürstentum. 
1805 kam Fürst Johann Josef I., Bruder 
des kinderlosen Alois I., an die Regie- 
rung. Als erfolgreicher österreichischer 
Feldherr und geschickter Verhandlungs- 
partner rang Johann |. dem Kaiser Napo- 
eon grössten Respekt ab. 1806 gründete 
Napoleon den Rheinbund und bewirkte 
die Auflösung des deutschen Reiches. 
Ohne Einwilligung des Fürsten wurde 
das Fürstentum Liechtenstein in den 
Rheinbund aufgenommen. Liechten- 
stein war damit als souveräner Staat 
international anerkannt. Das Ansehen 
Fürst Johanns rettete zu jenem Zeitpunkt 
Liechtenstein vor der Mediatisierung, 
d.h. vor der Einverleibung in einen 
andern Staat (Bayern oder Österreich). 
Das aussenpolitische Ansehen des liech 
tensteinischen Fürsten stärkte zugleich 
seine Macht nach innen. Über dem 
Fürsten standen kein Reich, kein Kaiser, 
Kein Reichshofgericht mehr, welche 
die Untertanen früher gegen die Landes 
herren hatten anrufen können. Fürst 
Johann I. war gewohnt, seinen Willen 
durchzusetzen; er war rastlos tätig, 
grosszügig und zugleich peinlich genau. 
Im Sinne des aufgeklärten Absolutismus 
war er von notwendigen Reformen für 
sein Land überzeugt, ohne den Volks- 
charakter zu kennen. Er sandte einen 
Vertreter nach Liechtenstein, um Reform- 
vorschläge zu machen. Als Folge davon 
wurde der alte, verständige Landvogt Mer 
zinger durch den 32jährigen Draufgänger 
Josef Schuppler aus Böhmen ersetzt.
	        

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