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2. Das demokratische Prinzip
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DEMOKRATIE
In einem demokratischen Staat besteht
‘ür das Volk die Möglichkeit, die Politik
aktiv mitzugestalten. Demokratie fordert
jeden einzelnen dazu auf, mitzudenken
und mitzuarbeiten; sie setzt die Bereit-
schaft jedes Staatsbürgers voraus, sich
für den Staat zu interessieren und ver-
antwortungsbewusst seine Lebensord
nung mitzubestimmen. Daraus ergibt
sich auch eine Mitverantwortung des
ainzelnen Bürgers für alle, d. h. für den
Staat, der viele Einzelpersonen und
Gruppen umfasst.
Jedem Bürger ist in der Verfassung die
persönliche Freiheit zugesichert, und eı
hat Anspruch auf seine Bürgerrechte.
wie z. B. das Recht der freien Wahl.
Wenn man von einem demokratischen
Staat spricht, so versteht man darunter.
dass jeder Mensch vor dem Gesetz
gleich ist, Mann und Frau gleichberech-
tigt sind und die Gerichte unabhängig
Recht sprechen können. Die Gleichbe
rechtigung von Mann und Frau ist in
Liechtenstein allerdings in einigen Berei-
chen noch nicht erreicht.
Verfassungsgemäss kann das Volk seine
Rechte direkt durch Wahlen und
Abstimmungen oder auch indirekt
durch seine von ihm gewählten Vertretei
im Landtag wahrnehmen.
Auf die Gesetzgebung hat der Bürger
(das Volk) Einfluss durch seine Vertreter
im Landtag, der das Recht der Gesetz-
Jebung im Zusammenwirken mit dem
_andesfürst und dem Volk ausübt.
Die Rechte des Bürgers beschränken
sich aber nicht auf die Wahl der Land
tagsabgeordneten.
Direkte demokratische Rechte können
wahlberechtigte Bürger (wenigstens
1000) oder Beschlüsse von Gemeinde-
versammlungen (mindestens drei
Zemeinden) erwirken, wenn sie dies
Jegründen und schriftlich verlangen:
so z. B. das Recht der Gesetzesinitiative
das Recht auf Einberufung des Land-
(ages oder das Recht auf ein Refe-
-endum.
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