Volltext: Balzers, unser Dorf

Kläranlage 
Konkursamt 
Krankenmobiliar 
Krankenauto 
Leumundszeugnis 
Meldevorschriften 
Mesmer 
Mütterberatung 
Niederlassungs- 
bewilligung 
Notariat 
Pass 
Pfarramt 
Dilzkontrolile 
Abwasserreinigung, Telefon 4 16 36 
Liechtensteinisches Landgericht Vaduz, Telefon 6 63 61 
Samariterverein Balzers, Franz Vogt, Lowal 465, Telefon 4 14 63 
Verwalterin des Mobiliars: Zita Frick, Schlossweg 365, Telefon 4 12 90 
Rettungsdienst, Liechtensteinisches Rotes Kreuz, Telefon 2 44 55 
Liechtensteinisches Landgericht Vaduz, Telefon 6 63 65 
Zuzug: Schweizer Bürger haben sich innert 8 Tagen bei der Fremdenpolizei 
und bei der Gemeindekanzlei zu melden. 
8 Tage vor Einstellung eines Drittausländers müssen Arbeitgeber um eine 
Aufenthaltsbewilligung bei der Fremdenpolizei ansuchen. Im übrigen gelten 
die gleichen Bestimmungen wie bei Schweizer Bürgern. 
Umzug: Innerhalb der Gemeinde oder des Landes muss innert 8 Tagen der 
Fremdenpolizei und der Gemeindekanzlei Meldung erstattet werden. 
Wegzug: 8 Tage vor dem Wegzug eines Ausländers hat sich der Ausländer 
selbst, Arbeitgeber und Logiegeber bei der Gemeindekanzlei zu melden. 
Siehe Kirche 
Liechtensteinisches Rotes Kreuz, Telefon 2 44 55 
Fremdenpolizei Vaduz, Telefon 6 62 85 
Landgericht Vaduz, Telefon 6 63 73 
Für Pässe und Identitätskarten ist bei der Gemeindekanziei eine Personen- 
beschreibung einzuholen. Aufgrund dieser Beschreibung stellt die Fremden- 
polizei Vaduz Pass oder Identitätskarte aus. Es sind insgesamt 3 Fotos erfor- 
derlich. Minderjährige brauchen zur Passbewilligung die Unterschrift des 
gesetzlichen Vertreters. 
Römisch-katholisch: Pfarrer Franz Candreia, Telefon 4 12 18 
Kaplan Franz Näscher, Dekan, Telefon 4 14 32 
Evangelisch Vaduz: Pfarrer Christoph Möhl, Telefon 2 21 42 
Evangelisch-Jlutherisch Vaduz: Pfarrer Wolfgang Trenkler, Telefon 2 25 15 
Veterinäramt Vaduz, Telefon 6 65 32
	        

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