Volltext: Volkswirtschaft und Bankwesen im Fürstentum Liechtenstein

es möglich, die neue Bank bereits zu Beginn auf das Fundament 
langjähriger Kundschaft, wertvoller internationaler Beziehungen 
und Mandate, auch im Sektor der Vermögensverwaltung, zu 
stellen. 
Das Gesellschaftskapital aller drei liechtensteinischen Banken be- 
findet sich in liechtensteinischen Händen. 
Ganz allgemein ist zu sagen, daß durch die fortdauernde starke 
Industrialisierung des Landes, besonders seit Ende des Zweiten 
Weltkrieges, das Bankwesen im Fürstentum Liechtenstein einen 
enormen Aufschwung genommen hat. Jedoch kann von einem 
eigenen Geld- und Kapitalmarkt in Liechtenstein nicht die 
Rede sein. Da das Land keine eigene Währung besitzt und somit 
die Funktion einer eigenen Banknotenpresse nicht ausübt, hängt 
gezwungenermaßen seine Geld- und Kreditpolitik von dem- 
jenigen Land ab, mit dem es in gemeinsamer Währungsunion 
steht. Das liechtensteinische. Bankwesen ist also mit dem des 
schweizerischen aufs engste verbunden, und die Vorgänge auf 
dessen Geld- und Kapitalmarkt finden ebenfalls ihren Nieder- 
schlag bei den liechtensteinischen Banken. Dabei muß erwähnt 
werden, daß die liechtensteinischen Banken dem schweizerischen 
Bankengesetz nicht unterworfen sind. Jedoch war die f.l. Re- 
gierung schon längst der Auffassung, „daß es aus volkswirt- 
schaftlichen und wirtschaftspolitischen Erwägungen heraus ange- 
bracht ist, ja sogar notwendig, rechtzeitig gesetzliche Normen 
zu schaffen, um für diesen Wirtschaftszweig ein Regulativ zu 
haben. ... Die gesamte Volkswirtschaft und mit ihr der Staat ist 
an einer gesunden Banken-Organisation und an einem richtigen 
Funktionieren des Bankgewerbes in hohem Maße interessiert“ 
(Motivenbericht). Am 21. Dezember 1960 erließ der liechtenstei- 
nische Landtag nach schweizerischem Vorbild das „Gesetz über 
die Banken und Sparkassen“ sowie Vollziehungsverordnungen, 
welche den liechtensteinischen Besonderheiten Rechnung tragen.
	        

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