umgekehrt der Schweizer nach Liechtenstein,
daß aber beide der fremdenpolizeilichen Geneh-
migung für den Aufenthalt und die Arbeitsan-
nahme bedurften wie jeder andere Ausländer.
Erstmals vernehmen wir in einer Zusatzerklä-
rung zur genannten Vereinbarung gleichen Da-
tums doch einen Ansatz zur bevorzugten Behand-
lung der gegenseitigen Staatsangehörigen: «Die
vertragsschließenden Teile sind ferner darüber
einig, daß unter Berücksichtigung der durch den
Zollanschluß des Fürstentums geschaffenen Lage
jeder der beiden Staaten den Angehörigen des h
andern Staates Aufenthalt zum Zwecke der Ar-
beitsannahme nicht verweigern wird, wenn nicht
besondere Verhältnisse dies rechtfertigen.» Auch
Sollte die vorgesehene Einschränkung für die
Arbeitsannahme im Kleinen Grenzverkehr (Ein-
holen einer Bewilligung) fallen gelassen werden,
Sobald es nach Auffassung der schweizerischen
Regierung die Lage des Arbeitsmarktes ge-
stattete.
In der Praxis erwies Sich aber die Durchset-
zung dieser gegenüber Liechtenstein sehr wohl-
wollenden Erklärung des schweizerischen Bun-
desrates doch schwieriger, als man allgemein
ahnte. Wie erwähnt, war die Regelung des Auf-
enthaltsverhältnisses bis zum Inkrafttreten des
Bundesgesetzes aus dem Jahre 1931 auf 1. Jàn-
ner 1934 der Hoheit der Kantone überlassen,
allerdings im Rahmen der bestehenden Nieder-
lassungsverträge der Schweiz mit den verschie-
densten Staaten, darunter Liechtenstein (1874).
Am 23. Januar 1941 wurde ein neues Abkom-
men über die Regelung der fremdenpolizeilichen
Beziehungen abgeschlossen. Gemäß Art. 2 dieses
Abkommens erhielten die liechtensteinischen Bür-
ger in der Schweiz auf ihr Gesuch Aufenthaltsbe-
willigung, auch mit Erwerbstätigkeit. Allerdings
erhielt diese Globalzusicherung eine Einschrän-
kung dadurch, daß ein solcher Anspruch nur den
sog. Altbürgern, das ist vor dem 1. Januar 1924
Bürger gewordenen Landsleuten und deren Nach-
kommen zustand, nicht aber den nach diesem
Zeitpunkt neu ins Bürgerrecht aufgenommenen
Liechtensteinern, eine Unterscheidung, die die
Schweiz damals glaubte machen zu müssen, weil 20