Volltext: Wirtschaftliche, kulturelle und politische Beziehungen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz

golten, ausgenommen die Anteile an den direk- 
ten Bundessteuern (z. B. Couponsteuer, WUST). 
Es versteht sich von selbst, daß auch die ve- 
terinäramtlichen Vorschriften (Tierseuchenbe- 
kämpfung) in Liechtenstein gelten. Die Oeff- 
nung der Grenze am Rhein und der freie Wirt- 
schaftsverkehr von und nach der Schweiz ma- 
chen die Anwendbarkeit der aufgezählten Vor- 
schriften verständlich. ) 
Dem Zollvertrage vom Jahre 1923 sind bereits 
andere wichtige Abkommen vorausgegangen, Ich 
erinnere hier nur an. das «Uebereinkommen zwi- 
schen dem Schweizerischen Bundesrat und der 
Fürstlich Liechtensteinischen Regierung betref- 
fend die Besorgung des Post-, Telegraphen- und 
Telephondienstes im Fürstentum Liechtenstein 
durch die schweizerische. Postverwaltung und 
schweizerische Telegraphen- und Telephonver- 
waltung (kurz «Postvertrag> genannt) vom 
10. November 1920. Darnach besorgt die PTT 
die gesamte Postverwaltung inklusive Telegraph, 
Telephon, Radio, Fernsehen und Postautodienst 
im Fürstentum Liechtenstein, wählt die Beam- 
ten und Angestellten im Fürstentum Liechten- 
stein — selbstverständlich im Einvernehmen mit 
der Regierung. Der gesamte Betrieb erfolgt aber 
auf gesonderte Rechnung des Landes Liechten- 
stein. Die Postwertzeichen (Briefmarken) da- 
gegen läßt die Regierung auf eigene Kosten her- 
stellen, die Kontrolle und Verwaltung erfolgt 
durch die PTT, wobei jedoch Liechtenstein das 
Recht zugestanden ist, eine sogenannte Ver- 
Schleißstelle für Sammelzwecke zu unterhalten. 
Diese Verwaltung der Post funktioniert sehr gut, 
und die Hechtensteinische Postbetriebsrechnung 
weist jährlich noch ein beachtliches Benefiz auf, 
Der Postvertrag zwischen der Schweiz und Liech- 
tenstein ist als mustergültig angesehen worden, 
so .daß die UNO ihren Postvertrag mit den USA 
ebenfalls nach diesem bewährten Muster er- 
stellen ließ! 
{5 
Bis zum Zusammenbruch der Donaumonarchie 
hatten die österreichischen Auslandvertretungen 
auch die Interessen von Liechtensteinern im 
Ausland wahrgenommen, erledigten die liechten- 
steinischen Angelegenheiten aber unter dem
	        

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