täglichen Bedarfes werden ausschließlich aus der
Schweiz oder durch die Schweiz eingeführt, 5SO-
weit sie nicht die eigene Landesproduktion bietet.
Alles aufzuzählen, würde zu weit führen. Auf an-
dere ‚Aspekte der gegenseitigen Beziehungen
möchte ich bei der Anführung der einzelnen Ver-
träge zurückkommen. ;
Wie ich bereits früher ausführte, bildet die
Grundlage des gegenseitigen Vertrauens und da-
mit. der guten Beziehungen eine Reihe von Ver-
trägen, die im Laufe der Jahre zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Für-
stentum Liechtenstein über Ersuchen des letzte-
ren abgeschlossen wurden. An erster Stelle steht
der kurz als «Zollvertrag» ‚bezeichnete Vertrag
zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den
Anschluß des Fürstentums Liechtenstein an das
schweizerische Zollgebiet vom 29, März 1923, der
so heißt es im Ingreß des Vertrages, abgeschlos-
sen wurde «vom Wunsche beseelt, die zwischen
der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein
bestehenden freundschaftlichen Beziehungen fe-
ster und inniger zu gestalten», Aus dem Ver-
tragsinhalt. ist zu entnehmen, daß Liechtenstein
an das schweizerische Zollgebiet angeschlossen
wird und an der schweizerisch-liechtensteinischen
Grenze von keiner Seite Abgaben erhoben sowie
Beschränkungen und Verbote der Ein- und Aus-
fuhr erlassen werden, soferne. solche nicht im
Verkehr von Kanton zu Kanton als zulässig er-
klärt werden, Damit ist an der schweizerisch-
liechtensteinischen Grenze (ca, 34 km lang) jede
Zollkontrolle seit 1. Januar 1924 dahingefallen
und blieb auch während des zweiten Weltkrieges,
als von 1939 bis 1947 eine Grenzkontrolle aus
andern Gründen notwendig war, dahingefallen,
also kein Platz mehr für gegenseitigen Schmug-
gel!‘ Liechtenstein. errichtete 1923 in aller. Eile
neue Zollgebäude an der Grenze gegenüber
Oesterreich und auf 1. Januar 1924 traten die
schweizerischen Zollbeamten und die Grenzwacht-
angehörigen ihren Dienst an, behalten aber ihren
zivilrechtlichen Wohnsitz für sich und ihre Fa-
milie in Buchs SG bei, bezahlen also auch dort
ihre Steuern und nehmen dort an den Wahlen
und Abstimmungen. teil; sie sind also trotz
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