durch Bern für das Fürstentum erledigt. Auch
die internationale Handelspolitik und die Diplo-
matie des Fürstentums liegt in schweizerischen
Händen, in, wie die Liechtensteiner selbst aner-
kennend sagen, guten Händen.» — Diese Aner-
kennung möchte ich auch heute bei diesem An-
lasse voll und ganz unterstreichen.
Wie diesen Ausführungen zu entnehmen ist,
zründen sich die Beziehungen zur Schweiz und
vor allem die deutlich feststellbare und von Jahr
zu Jahr zunehmende Anpassung an die schwei-
zerischen Verhältnisse teils auf vertragliche Ver-
einbarungen. (Zollvertrag, Postvertrag, Fremden-
polizeiabkommen, Niederlassungsvertrag etc.),
teils auf die vom Fürstentum selbst vorgenom-
mene Anpassung seiner Gesetzgebung an die
schweizerische (z. B. Einführung der Franken-
währung, Sachenrecht, Personenrecht, Sozialver-
sicherung, Arbeiterschutz, Urheberrecht etc.)
oder ebenso stark auf die gegenseitige Verflech-
tung der schweizerischen mit der liechtensteini-
schen Wirtschaft, angefangen von der Landwirt-
schaft bis hinauf zur Industrie, das heißt mit an-
dern Worten, daß der liechtensteinische Bauer
für seine Milch und für sein Vieh gleichviel er-
hält wıe der schweizerische Bauer, er ebenso die
gleichen staatlichen Zuschüsse zur Stützung des
Realeinkommens beansprucht wie sein Nachbar
über dem Rhein und der Arbeitnehmer darauf
pocht, daß er seinem schweizerischen Kollegen
in bezug auf Lohn und Sozialleistungen minde-
stens gleichgestellt sei. Ja selbst die kriegswirt-
schaftlichen Vorschriften hatte Liechtenstein ge-
nau gleich eingehalten wie die Schweiz,
Die Beziehungen zur Schweiz haben sich Sei-
tens Liechtensteins allerdings nicht erst in die-
sem Jahrhundert angebahnt, sie gehen viel wei-
ter zurück, Schweizerische Industrielle waren es,
die bereits vor hundert Jahren die ersten beiden
Textilfabriken in unserem Lande etablierten.
Liechtensteinische Bauarbeiter haben als Maurer,
Gipser und Zimmerleute bereits seit Beginn des
19. Jahrhunderts in der Schweiz gearbeitet.
Ueberall in der Schweiz finden wir Liechtensteiner
oder ehemalige Liechtensteiner, die mit Stolz
darauf hinweisen, daß sie oder ihre Vorfahren
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