Volltext: Wirtschaftliche, kulturelle und politische Beziehungen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz

1. Jänner 1924 in Kraft getretenen Zollanschluß- 
vertrag den schweizerischen Wirtschaftsraum, 
womit schweizerisches Kapital für Investitionen 
im Lande Zutrauen faßte, damit die liechten- 
steinische Wirtschaft wieder neu ankurbelte und 
zur heutigen Blüte führen half. An diese Grund- 
verträge Schlossen sich weitere Vereinbarungen 
an, wohl die wichtigste unter ihnen die sog. Ver- 
sinbarung über die Regelung der fremdenpoli- 
zeilichen Beziehungen, das ist die Regelung für 
die Schweizer im Fürstentum Liechtenstein und 
die Liechtensteiner in der Schweizerischen Eid- 
genössenschaft sowie die Angleichung der liech- 
tensteinischen Praxis an die schweizerische in 
bezug auf die fremdenpolizeiliche Behandlung 
der Drittausländer im Lande. 
Ohne die Grenze genau abzustecken zwischen 
wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Be- 
ziehungen des Fürstentums Liechtenstein zur 
Schweiz, weil ja gerade der Begriff «politische 
Beziehungen». bei der so verschiedenen Auffas- 
sung darüber, was unter Politik alles zu ver- 
stehen ist, bald sehr weit, man denke z.B, nur 
an die Begriffe von Wirtschaftspolitik, Kultur- 
politik, Zollpolitik, Handelspolitik ete., ete,, bald 
aber wieder sehr eng in Abgrenzung zur Wirt- 
schaftung, ich denke z.B. hier an die Unter- 
scheidung wie sie in den Verhandlungen über die 
Assoziierung an die EWG gegeben ist und prak- 
tisch nur mehr das bedeuten will, was direkt die 
Hoheitsrechte des Staates berührt, kaum einen 
festen Rahmen zu bilden vermag, die eigentlichen 
Beziehungen zur Schweiz vollumfänglich in ein 
festes System einzustufen. Sie sind im Laufe 
der letzten vier Jahrzehnte sehr umfassend ge- 
worden. Sie sind wohl am besten gekennzeichnet 
in folgenden zwei Zitaten, die ich der Sonder- 
beilage der Schweizerischen Handelszeitung vom 
30. Mai 1962 entnehme: 
Bundesrat Hans Schaffner faßte die Verbun- 
denheit der Schweiz mit dem Fürstentum Liech- 
tenstein in die folgenden Worte zusammen: «Die 
Verflechtung unserer beiden Länder reicht über 
die herkömmlichen freundnachbarlichen Kontakte 
weit hinaus. Die Tatsache, daß das Fürstentum 
mit der Eidgenossenschaft eine Zoll-, Währungs- 
Q
	        

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