Volltext: Die liechtensteinische Staatsordnung

Zum Autor 
Herbert Wille, 1944 in Balzers geboren. Studium der Rechtswissenschaf- 
ten an der Universität Freiburg/Schweiz. 1968 Lizentiat. 1972 Promo- 
tion zum Dr. iur. utriusque mit der Dissertation über «Staat und Kirche 
ım Fürstentum Liechtenstein». Ressortsekretär der Regierung von 1970 
bis 1986. Mitglied der Regierung als Regierungschef-Stellvertreter von 
1986 bis 1993. Vorsitzender der Verwaltungsbeschwerdeinstanz (ab 2003: 
Verwaltungsgerichtshof) von 1993 bis 1997. Seit Juni 1993 Forschungsbe- 
auftragter am Liechtenstein-Institut. 
Zahlreiche Veröffentlichungen zum liechtensteinischen Recht, insbeson- 
dere zum Staats- und Verwaltungsrecht, zum Staatskirchenrecht sowie 
zur Rechtsgeschichte. 
777
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.