Volltext: Die liechtensteinische Staatsordnung

Konstitutionelle Verfassungsbewegung 
tion»1!!!, bemühte sich, «mässigend auf das erregte Volk ein(zu)wir- 
ken».1!!2 Er sprach sich gegen jegliche Ausschreitungen aus. Im April 
1848 wurde er zum Landesvertreter in die Frankfurter Paulskirche 
gewählt. In der von ihm verfassten Adresse der Landesausschüsse vom 
22. März 1848 an Fürst Alois II. formulierte er die Beweggründe und das 
Volksbegehren wie folgt: «Die Art, wie wir bisher verwaltet und regiert 
wurden, ist für unser Ländlein zu kostspielig, das Grundeigenthum zu 
schwer belastet. Wir haben nur zu lange unter diesem doppelten Druck 
gelitten. So ergreift auch uns die Bewegung, welche ganz Deutschland 
durchzuckt und an alle Throne klopft: Auch wir wollen eine freie Ver- 
fassung, Entlastung des Grundeigenthums, wir wollen in Zukunft(,) als 
Bürger und nicht als Unterthanen behandelt sein [...]».1!? 
2. Erlass vom 7. April 1848 
Fürst Alois II. geht in seinem Erlass vom 7. April 1848114 auf das Verfas- 
sungsanliegen der Ausschüsse der Gemeinden ein. Er kommt zunächst 
jenen Bitten und Wünschen nach, die sich mit seinen Vorstellungen de- 
cken, um «nach Möglichkeit volle Beruhigung zu geben», denn in ihrem 
Forderungskatalog gab es auch Fragen, die nach seiner Meinung zuerst 
«noch der Vorbereitung oder Verhandlung» bedurften. Er sichert ihnen 
«rechtsverbindlich» ein «Verfassungsgesetz nach constitutionellen 
Grundsätzen» zu, das aber, wie er abschliessend erklärt, erst dann in An- 
griff genommen werden könne, wenn das «Verfassungswerk» für ganz 
Deutschland, an dem «durch Volksvertreter zu verstärkenden Bundes- 
tage» eben gearbeitet werde, beschlossen sei. Daraus spricht ein vorsich- 
tiges Taktieren des Fürsten, konnte er doch unter diesem Vorwand «eine 
ganze Reihe von Begehren» mit «Schweigen» übergehen.!!> Er wollte 
  
111 Peter Geiger, Politisches Wirken Peter Kaisers, S. 32. Er stellte sich an die Spitze der 
Revolutionsbewegung. Vgl. Peter Geiger, Geschichte, S. 59. Er war ab 1817 an der 
Universität Freiburg im Breisgau und dort ein «begeisterter Schüler» von Karl von 
Rotteck, einem Exponenten der vernunftrechtlichen Richtung in der vormärzlichen 
Staatslehre. So Peter Geiger, Geschichte, S. 43 und 109. 
112 Peter Geiger, Geschichte, S. 59. 
113 Zitiert nach Peter Geiger, Geschichte, 5. 60 ff. 
114 Abgedruckt in: LPS 10, S. 264-266 (im Internet abrufbar unter: <www.e-archiv.li>). 
115 Peter Geiger, Geschichte, S. 74. 
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