Konstitutionelle Verfassungsbewegung
tion»1!!!, bemühte sich, «mässigend auf das erregte Volk ein(zu)wir-
ken».1!!2 Er sprach sich gegen jegliche Ausschreitungen aus. Im April
1848 wurde er zum Landesvertreter in die Frankfurter Paulskirche
gewählt. In der von ihm verfassten Adresse der Landesausschüsse vom
22. März 1848 an Fürst Alois II. formulierte er die Beweggründe und das
Volksbegehren wie folgt: «Die Art, wie wir bisher verwaltet und regiert
wurden, ist für unser Ländlein zu kostspielig, das Grundeigenthum zu
schwer belastet. Wir haben nur zu lange unter diesem doppelten Druck
gelitten. So ergreift auch uns die Bewegung, welche ganz Deutschland
durchzuckt und an alle Throne klopft: Auch wir wollen eine freie Ver-
fassung, Entlastung des Grundeigenthums, wir wollen in Zukunft(,) als
Bürger und nicht als Unterthanen behandelt sein [...]».1!?
2. Erlass vom 7. April 1848
Fürst Alois II. geht in seinem Erlass vom 7. April 1848114 auf das Verfas-
sungsanliegen der Ausschüsse der Gemeinden ein. Er kommt zunächst
jenen Bitten und Wünschen nach, die sich mit seinen Vorstellungen de-
cken, um «nach Möglichkeit volle Beruhigung zu geben», denn in ihrem
Forderungskatalog gab es auch Fragen, die nach seiner Meinung zuerst
«noch der Vorbereitung oder Verhandlung» bedurften. Er sichert ihnen
«rechtsverbindlich» ein «Verfassungsgesetz nach constitutionellen
Grundsätzen» zu, das aber, wie er abschliessend erklärt, erst dann in An-
griff genommen werden könne, wenn das «Verfassungswerk» für ganz
Deutschland, an dem «durch Volksvertreter zu verstärkenden Bundes-
tage» eben gearbeitet werde, beschlossen sei. Daraus spricht ein vorsich-
tiges Taktieren des Fürsten, konnte er doch unter diesem Vorwand «eine
ganze Reihe von Begehren» mit «Schweigen» übergehen.!!> Er wollte
111 Peter Geiger, Politisches Wirken Peter Kaisers, S. 32. Er stellte sich an die Spitze der
Revolutionsbewegung. Vgl. Peter Geiger, Geschichte, S. 59. Er war ab 1817 an der
Universität Freiburg im Breisgau und dort ein «begeisterter Schüler» von Karl von
Rotteck, einem Exponenten der vernunftrechtlichen Richtung in der vormärzlichen
Staatslehre. So Peter Geiger, Geschichte, S. 43 und 109.
112 Peter Geiger, Geschichte, S. 59.
113 Zitiert nach Peter Geiger, Geschichte, 5. 60 ff.
114 Abgedruckt in: LPS 10, S. 264-266 (im Internet abrufbar unter: <www.e-archiv.li>).
115 Peter Geiger, Geschichte, S. 74.
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