Volltext: Die liechtensteinische Staatsordnung

Vorwort 
Dieses Buch enthält eine systematische Darstellung des liechtensteini- 
schen Staatsrechts, wobei die Verfassungsgeschichte, die die Entwick- 
lung zum Verfassungsstaat nachzeichnet, und das Organisationsrecht, 
das sich mit den obersten Organen befasst, im Mittelpunkt stehen. Um 
den spezifischen Charakter der liechtensteinischen Staats- und Verfas- 
sungsordnung erfassen und beschreiben zu können, war es notwendig, 
den historischen Bezug herzustellen, um den ich mich durchgängig be- 
müht habe. 
Das Manuskript ist im August 2014 abgeschlossen worden. Litera- 
tur, Gesetzgebung und Rechtsprechung sind bis zu diesem Zeitpunkt, im 
Einzelfall auch darüber hinaus, berücksichtigt worden. 
Bei der Arbeit an diesem Buch habe ich vielfältige Unterstützung 
erfahren. Ich danke Herrn Dr. iur. Hugo Vogt und Herrn Dr. iur. Tobias 
Michael Wille für die kritische Durchsicht des Manuskripts und für 
zahlreiche weiterführende Hinweise und Anregungen. Ebenso zu Dank 
verpflichtet bin ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Liech- 
tenstein-Instituts und des Liechtensteinischen Landesarchivs sowie des 
Parlamentsdienstes, die mir in verschiedenster Weise behilflich gewesen 
sind. Dies gilt insbesondere für die Historiker PD Dr. phil. Peter Geiger 
und Dr. phil. Rupert Quaderer, die ich immer wieder konsultieren 
konnte. Sie machten mich auf einschlägige Quellentexte aufmerksam 
und stellten sie mir bereitwillig zur Verfügung. 
Eine grosse Hilfe waren mir auch Frau Ruth Allgäuer, Verwal- 
tungsassistentin des Liechtenstein-Instituts, die mich mit gewohnter 
Umsicht und Sachkunde bei der technischen Herstellung des Manu- 
skripts und der Bereinigung der Druckvorlage unterstützt, sowie meine 
Frau Madeleine, die sich korrekturlesend mit grosser Sorgfalt zu wie- 
derholten Malen mit der Arbeit beschäftigt hat.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.