Vorwort
Dieses Buch enthält eine systematische Darstellung des liechtensteini-
schen Staatsrechts, wobei die Verfassungsgeschichte, die die Entwick-
lung zum Verfassungsstaat nachzeichnet, und das Organisationsrecht,
das sich mit den obersten Organen befasst, im Mittelpunkt stehen. Um
den spezifischen Charakter der liechtensteinischen Staats- und Verfas-
sungsordnung erfassen und beschreiben zu können, war es notwendig,
den historischen Bezug herzustellen, um den ich mich durchgängig be-
müht habe.
Das Manuskript ist im August 2014 abgeschlossen worden. Litera-
tur, Gesetzgebung und Rechtsprechung sind bis zu diesem Zeitpunkt, im
Einzelfall auch darüber hinaus, berücksichtigt worden.
Bei der Arbeit an diesem Buch habe ich vielfältige Unterstützung
erfahren. Ich danke Herrn Dr. iur. Hugo Vogt und Herrn Dr. iur. Tobias
Michael Wille für die kritische Durchsicht des Manuskripts und für
zahlreiche weiterführende Hinweise und Anregungen. Ebenso zu Dank
verpflichtet bin ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Liech-
tenstein-Instituts und des Liechtensteinischen Landesarchivs sowie des
Parlamentsdienstes, die mir in verschiedenster Weise behilflich gewesen
sind. Dies gilt insbesondere für die Historiker PD Dr. phil. Peter Geiger
und Dr. phil. Rupert Quaderer, die ich immer wieder konsultieren
konnte. Sie machten mich auf einschlägige Quellentexte aufmerksam
und stellten sie mir bereitwillig zur Verfügung.
Eine grosse Hilfe waren mir auch Frau Ruth Allgäuer, Verwal-
tungsassistentin des Liechtenstein-Instituts, die mich mit gewohnter
Umsicht und Sachkunde bei der technischen Herstellung des Manu-
skripts und der Bereinigung der Druckvorlage unterstützt, sowie meine
Frau Madeleine, die sich korrekturlesend mit grosser Sorgfalt zu wie-
derholten Malen mit der Arbeit beschäftigt hat.