Volltext: Die liechtensteinische Staatsordnung

Zuständigkeiten des Landtages 
Verfahrens den ihm vorgelegten Staatsvertrag nur zur Gänze (en bloc) 
annehmen oder ablehnen. Eine inhaltliche Änderung ist nicht mehr 
zulässig, sodass in dieser Hinsicht seine Einwirkungsmöglichkeiten 
begrenzt sind.“7° 
3. Internationale Organisationen 
Der Landtag entsendet aus seiner Mitte Abgeordnete in inter- und 
supranationale Organe.*71 
470 Vgl. Wilfried Hoop, Auswärtige Gewalt, S. 218 mit weiteren Literaturhinweisen. 
Der Landtag kann aber auch schon in einem früheren Stadium über seine Aussen- 
politische Kommission bei der Regierung intervenieren. Siehe vorne S. 500 und 
Gerard Batliner, Staatsvertragsreferendum, S. 106. 
471 Siehe beispielsweise die Parlamentarische Versammlung des Europarates (Art. 22 ff. 
der Satzung des Europarats vom 5. Mai 1949) und die Versammlung der Westeuro- 
päischen Union. Der Landtag ist Mitglied der Interparlamentarischen Union und 
entsendet Delegationen in deren Organe. Siehe zu den Delegationen im Internet ab- 
rufbar unter: <www.landtag.li>. Vgl. auch vorne S. 503 f. und Wilfried Hoop, Aus- 
wärtige Gewalt, 5. 277 ff. 
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