Volltext: Die liechtensteinische Staatsordnung

Dienstinstruktionen vom 7. Oktober 1808 
reformen auch einschneidende wirtschaftliche Massnahmen. Die Re- 
form fand ohne Volk (Untertanen) statt, sodass sie auf Widerstand 
stiess.”® Gewachsene Strukturen und Traditionen konnten nicht einfach 
per Dekret beseitigt werden. Das Volk wollte das gute alte Recht beibe- 
halten.?! Tradition und altes Herkommen hatten aber kein Gewicht. Die 
Modernisierung erfolgte nach rationalen Prinzipien und zeugt von einer 
absolutistisch-aufgeklärten Geisteshaltung. Fürst Johann I. orientiert 
sich an josephinischen Vorbildern des späten 18. Jahrhunderts.” Er war 
bestrebt, das Volk «moralisch und materiell einer besseren Kulturstufe 
zuzuführen». Zu Konzessionen war er nicht bereit.?* Eine Rückkehr zu 
den alten Zuständen kam nicht infrage. Sie standen einer gedeihlichen 
Entwicklung des Landes im Wege. Die alte Reichsverfassung war nach 
seinem Verständnis «zum Hemmschuh jeglichen Fortschritts» gewor- 
den. Sein Landvogt Josef Schuppler® ging mit strenger Hand gegen 
«schädliche Missbräuche» und «eingelebte üble Gewohnheiten» vor.” 
30 Siehe Fabian Frommelt, Aufstand in Liechtenstein, S. 69 ff. 
31 Carl von In der Maur, Die Gründung des Fürstenthums Liechtenstein, S. 179. 
32 Vgl. Georg Malin, Politische Geschichte, S. 34; Volker Press, Das Haus Liechten- 
stein, S. 64. 
33 Karl von In der Maur, Feldmarschall Johann Fürst von Liechtenstein, S. 198. 
34 So erklärt Landvogt Josef Schuppler in seiner Proklamation vom 12. Juni 1809: 
«Seine Durchlaucht werden von Ihren für das Wohl des Landes gefassten Grund- 
sätzen für keinen Fall abweichen und sie entweder mit militärischer Macht durch- 
setzen oder ein anderes Mittel treffen, welches Euch noch empfindlicher fallen 
wird.» Publiziert in: Karl von In der Maur, Feldmarschall Johann Fürst von Liech- 
tenstein, S. 212 f. 
35 Karl von In der Maur, Feldmarschall Johann Fürst von Liechtenstein, S. 172. 
36 Kritisch zu seiner Person Peter Kaiser, Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein, 
S. 547. Dort schreibt er: «Die von Hauer getroffene Wahl wurde in der Person des 
Josef Schuppler nicht verfehlt. Denn nur ein junger, rascher, unter ganz anderen Ver- 
hältnissen, als die hiesigen waren, aufgewachsener Mann, dem es nie einfallen 
konnte, dass auch dem Volke Rechte zustehen, dass diese untersucht werden sollten 
und wenn selbe erprobt gefunden worden, ebenso wenig vom Fürsten, wenn auch 
souverän, als die des Fürsten vom Volke verlezt werden dürfen, nur ein solcher 
Mann konnte zum vorhabenden Zwecke taugen.» A. A. Karl von In der Maur, Feld- 
marschall Johann Fürst von Liechtenstein, S. 197 ff. 
37 Siehe Ziffer 13 der Dienstinstruktionen und dazu Paul Vogt, Verfassungsdokumente 
Liechtensteins, S. 301-310 (auch im Internet abrufbar unter: <www.e-archiv.li>); 
Karl von In der Maur, Feldmarschall Johann Fürst von Liechtenstein, S. 198; Georg 
Malin, Politische Geschichte, S. 36 und 38; Josef Ospelt, Verfassungsgeschichte, 
S. 20. 
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