Volltext: Wer Bescheid weiss, ist bescheiden

Georg Schierscher 
Der Bischof - im Fall von Chur Johannes Vonderach — stand der Synode 
vor. Synodenbeschlüsse bedurften seiner Zustimmung, um Rechtskraft 
zu erlangen. Er hatte das Vetorecht, musste aber bei dessen Anwendung 
seine Entscheidung vor der Plenarversammlung zwecks nachfolgender 
vermittelnder Schritte begründen. Ich erinnere mich nicht an einen der- 
artigen Fall. 
Die lebhaften Diskussionen an den Arbeitssessionen wurden nicht 
selten kontrovers geführt; sie waren lehrreich und liessen die damalige 
Aufbruchstimmung im Bistum Chur hautnah erleben. Gelegentlich 
hatte ich beim Bischof subjektiv den Eindruck, dass ihm nicht immer 
wohl war bei der Sache. Andererseits schien mir, dass er — wie das Gros 
der Synodalen — grosses Vertrauen hatte in die Verhandlungsleiter und in 
Dr. Alois Sustar, den damaligen Bischofsvikar und hochgeschätzten 
Motor der Churer Synode. 
Öffentlichkeitsarbeit der Synodalen 
Der nebenberufliche Arbeitsanfall beanspruchte insbesondere die Laien- 
synodalen zeitlich sehr stark. Nicht von ungefähr schrieb Ernst Nigg, 
Pressesprecher der Synodengruppe FL, von der Gefahr, in der Papierflut 
zu ersticken. Die Synodalen waren zudem gebeten, in der Zeit zwischen 
den Sessionen in Chur in öffentlichen Gesprächsrunden aktuelle Syno- 
denthemen zu diskutieren. Zwei der Anlässe dieser Art seien im Folgen- 
den kurz erwähnt. 
Soziale Aufgaben der Kirche in Liechtenstein 
Die Synodengruppe FL lud die interessierte Öffentlichkeit auf den 
12. Februar 1972 zu einem Podiumsgespräch über «Soziale Aufgaben 
der Kirche in Liechtenstein» (in thematischer Anlehnung an die Syno- 
denvorlage 8 «Soziale Aufgaben der Kirche») ins Foyer des Liechten- 
steinischen Gymnasiums in Vaduz ein. Eingangs referierte Walter Wolf, 
Angestellter beim liechtensteinischen Fürsorgeamt, zum Thema «Alters- 
probleme in Liechtenstein». In der anschliessenden Diskussion wurde 
von Schaaner Teilnehmern spontan angeregt, in ihrer Gemeinde einen 
freiwilligen Beitrag zur Altersarbeit zu leisten. Es kam zur Gründung 
438
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.