Franz Näscher
Kirchenbild und Liturgie
Die Vorgaben, die Johannes XXIII. dem Zweiten Vatikanischen Konzil
gegeben hatte, und das, was die Bischöfe daraus gemacht haben, ist ein
Kirchenbild, das sich an den Anfängen des Christentums orientiert:
nämlich die Kirche als durch die Welt pilgerndes Volk Gottes. Dieses
Verständnis liegt auch der Konstitution über die Liturgie zugrunde. Weil
das ganze Volk, nicht nur Bischöfe und Priester, Kirche ist, soll der Ein-
bezug aller ermöglicht werden.
«Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger,
in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm
aus der Natur der Sache und gemäss den liturgischen Regeln zu-
kommt.» (Nr. 28)
«Auch die Ministranten, Lektoren, Kommentatoren und die Mit-
glieder der Kirchenchöre vollziehen einen wahrhaft liturgischen
Dienst. Deswegen sollen sie ihre Aufgabe in aufrichtiger Frömmig-
keit und in einer Ordnung erfüllen, wie sie einem solchen Dienst
ziemt und wie sie das Volk Gottes mit Recht von ihnen verlangt.
Deshalb muss man sie, jeden nach seiner Weise, sorgfältig in den
Geist der Liturgie einführen und unterweisen, auf dass sie sich ın
rechter Art und Ordnung ihrer Aufgabe unterziehen.» (Nr. 29)
«Um die tätige Teilnahme zu fördern, soll man den Akklamationen
des Volkes, den Antworten, dem Psalmengesang, den Antiphonen,
den Liedern sowie den Handlungen und Gesten und den Körper-
haltungen Sorge zuwenden. Auch das heilige Schweigen soll zu sei-
ner Zeit eingehalten werden.» (Nr. 30)
«Bei der Revision der liturgischen Bücher soll sorgfältig darauf ge-
achtet werden, dass die Rubriken auch den Anteil der Gläubigen
vorsehen.» (Nr. 31)
Dekanat Liechtenstein
Bei der Neuordnung der Dekanate im Bistum Chur ist 1970 aus dem
Bischöflichen Landesvikariat und dem Priesterkapitel das Dekanat
Liechtenstein entstanden. Im selben Jahr kam es in allen Pfarreien zur
Gründung der Seelsorge- oder Pfarreiräte und des Dekanats- oder Lan-
desseelsorgerates. Die Pfarreiseelsorger und die verschiedenen Gremien
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