Das urchristliche Kirchenbild erneuert
das Stundengebet (Nr. 83-101), das liturgische Jahr (Nr. 102-111), die
Kirchenmusik (Nr. 112-121), die sakrale Kunst, liturgisches Gerät und
Gewand (Nr. 122-130) und ein Anhang zur Kalenderreform. Das Ziel
des Konzils war nicht nur eine Reform der Liturgie, sondern es ging und
geht darum, wie es gleich im ersten Satz der Konstitution heisst:
«Das Heilige Konzil hat sich zum Ziel gesetzt, das christliche
Leben unter den Gläubigen mehr und mehr zu vertiefen, die dem
Wechsel unterworfenen Einrichtungen den Notwendigkeiten
unseres Zeitalters besser anzupassen, zu fördern, was immer zur
Einheit aller, die an Christus glauben, beitragen kann, und zu stär-
ken, was immer helfen kann, alle in den Schoss der Kirche zu rufen.
Darum hält es das Konzil auch in besonderer Weise für seine Auf-
gabe, sich um die Erneuerung und Pflege der Liturgie zu sorgen.»?
Dogmatische und pastorale Kirchenkonstitutionen
Die dogmatische Konstitution «Lumen gentium» war am Ende der ers-
ten Sitzungsperiode diskutiert worden mit der Folge, dass eine Neu-
fassung entstand. Diese kam in der zweiten Sitzungsperiode im Herbst
1963 zur Diskussion. Ein Jahr später, am 21. November 1964, wurde sie
als zentrales Konzilsdokument mit 2151 Ja- und 5 Nein-Stimmen ver-
abschiedet. Die einzelnen Kapitel betreffen das Mysterium der Kirche
(Nr. 1-8), das Volk Gottes (Nr. 9-17), die hierarchische Verfassung der
Kirche, insbesondere das Bischofsamt (Nr. 18-29), die Laien (Nr. 30-38),
die allgemeine Berufung zur Heiligkeit in der Kirche (Nr. 39-42), die
Ordensleute (Nr. 43-47), den endzeitlichen Charakter der pilgernden
Kirche und ihre Einheit mit der himmlischen Kirche (Nr. 48-51) und die
selige jungfräuliche Gottesmutter Maria im Geheimnis Christi und der
Kirche (Nr. 52-69).
Nach dieser Konstitution versteht sich die Kirche als «pilgerndes
Volk Gottes auf Erden». Das Konzil hat damit für das Verständnis der
Kirche ein biblisches Bild wieder aufgegriffen. Bis zu Augustinus (+ 430)
2 Die Konzilstexte werden zitiert nach Rahner / Vorgrimler, Kleines Konzilskompen-
dium, 1966.
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