Hausarbeit Staatskunde Verfassungsänderung 2003
2.0 Die Verfassungsänderung von 2003
Die Verfassung aus dem Jahre 1921 blieb bis 2003 in ihren Grundzügen grösstenteils
unverändert. Bis auf die Einführung des Frauenstimmrechts 1984 und der Gleichstellung von
Mann und Frau 1992 erfuhr sie keine grossen Veränderungen. Das änderte sich aber mit der
Verfassungsreform von 2003. Das Volk stimmte für den Verfassungsvorschlag des
Fürstenhauses. Das kontroverse dabei: Die revidierte Verfassung festigte zum einen die
Macht des Fürsten, gab dem Volk auf der anderen Seite mehr Rechte. Bis Fürst und Volk
aber auf einen vermeintlich gemeinsamen Nenner kommen konnten, dauerte es mehr als
ein Jahrzehnt, welches von heftigen Diskussionen geprägt war. Denn der Verfassungsstreit
hat seinen Anfang in der Staatskrise von 1992.
2.1 Entwicklung der Verfassungsdiskussion
Als Liechtenstein 1992 die Abstimmung über einen Beitritt zum Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) bevorstand, sprachen sich die Regierung, der Landtag sowie der
Fürst für den Beitritt aus. Im selben Jahr sollte auch die Schweiz über solch einen Beitritt
abstimmen. Da Fürst Hans-Adam Il. aber nicht wollte, dass das Wahlergebnis der
Liechtensteiner Bevölkerung i MN wet NA
vom Resultat der Schweiz 5 4 us MF
beeinflusst wird, forderte er
deshalb, noch vor der Schweiz
abzustimmen. Weder die
Regierung noch der Landtag
stimmte dieser Forderung zu
und so kam es zu
Meinungsverschiedenheiten
mit dem Fürstenhaus. Das
bewirkte, dass der Fürst am
27. Oktober 1992 damit
drohte, die Regierung zu Abbildung 2: An der Demonstration vom 28. Oktober 1992 in Vaduz
nahmen rund 2'000 Bürger teil, um den Landtag zu stärken.
entlassen, den Landtag S Un |
(Quelle: www.nzz.ch / Liechtensteinisches Landesarchiv)
aufzulösen und auf sein
Notverordnungsrecht zurückzugreifen. Das führte zur Staatskrise von 1992. Nur einen Tag
später, am 28. Oktober, versammelten sich vor dem Regierungsgebäude in Vaduz auf Aufruf
des neu gegründeten Komitees «Für Monarchie und Demokratie» rund 2'000 Bürger, um für
die Unterstützung des Landtags zu demonstrieren. Dadurch kam es zu einem Kompromiss
zwischen dem Landesfürsten, der Regierung und dem Landtag: Die Abstimmung in
Liechtenstein durfte im Anschluss an die schweizerische Abstimmung durchgeführt werden.
Im Gegenzug musste die Regierung dem Fürsten aber versichern, sich um jeden Preis für
einen Beitritt einzusetzen. Die Regierung hielt ihr Versprechen und so kam es, dass die