Hausarbeit Staatskunde Verfassungsänderung 2003
5.0 Fazit
Die Nachforschungen anlässlich dieser Arbeit haben gezeigt, dass es auf den ersten Blick
keine klare Antwort auf die Frage gibt, ob Liechtensteins Demokratie durch die
Verfassungsänderung von 2003 gestärkt oder geschwächt wurde. Es genügt nicht, nur die
Argumente der Befürworter und Gegner zu vergleichen. Analysiert man lediglich die neuen
Artikel der Verfassung von 2003, unterstützt das klar die Argumente der Kritiker. Werden
diese allerdings in einen Zusammenhang mit der gesamten Verfassung gebracht, wird
ersichtlich, dass diese demokratisch legitimiert sind. Das heisst, dass die Antwort auf die
Forschungsfrage nicht in der Theorie sondern in der Praxis gesucht werden muss. Der
Gesetzgebungsprozess verdeutlicht, dass der Landesfürst trotz seiner stark kritisierten
Rechte nur beschränkt mitwirken kann. Denn er teilt sich die Macht mit dem zweiten
Souverän, dem Volk. Alleine kann der Fürst nichts bewirken oder durchsetzen. Dazu braucht
es in jedem Fall das Volk. Vereinfacht gesagt, hat der Fürst also nur Macht, solange er
«Nein» sagt. Das gilt sowohl beim Sanktionsrecht als auch bei der Richterernennung. Lehnt
er die Vorschläge des Volkes zu viele Male ab, kann die Bevölkerung ein Misstrauensvotum
einreichen. Zwingt ihn das nicht zum freiwilligen Rücktritt, kann das Volk die Monarchie auf
demokratischem Weg abschaffen.
Diese Tatsache beantwortet die Forschungsfrage insofern, dass es durch die
Verfassungsänderung tatsächlich zu einer Machtverschiebung gekommen ist, jedoch nicht zu
Gunsten des Fürsten, sondern zu Gunsten des Volkes. Letzten Endes übertreffen die Rechte
des Volkes diejenigen des Fürsten nämlich in einem wesentlichen Punkt: Kommt eine
Initiative zur Abschaffung der monarchistischen Staatsform zustande, verliert das
Sanktionsrecht des Fürsten an Wirkung. Somit läge die Zukunft des Landes ausschliesslich in
den Händen des Volkes. Das Volk hat im äussersten Notfall also das letzte Wort.
Zusammenfassend lässt sich somit sagen, dass Fürst und Volks beide von den Neuerungen
von 2003 profitiert haben. Im Allgemeinen stärkte diese die gegenseitige Kontrollfunktion
beider Souveräne. Beide haben Machtinstrumente, um den anderen Souverän in einer
drohenden Krise zu entmachten. Die Demokratie in Liechtenstein funktioniert also nur
solange, wie Fürst und Volk gemeinsam an einem Strang ziehen. Somit hängt die Zukunft des
Fürstentums Liechtenstein stark von den Kompromissen zwischen der Politik und dem
Fürstenhaus ab.
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