Volltext: Verfassungsänderung 2003

Hausarbeit Staatskunde Verfassungsänderung 2003 
den Fakten der Verfassung und seinen Zusammenhängen auseinandergesetzt hätten. Er 
erklärte sich somit gerne für das Interview bereit, das ich dann am 7. Februar 2019 in seiner 
Anwaltskanzlei in Vaduz mit ihm führte. 
Herr Jenal, was halten Sie von der Anschuldigung, die liechtensteinische Verfassung sei 
undemokratisch? 
Roman Jenal: Unser Staat ist meines Erachtens eindeutig nicht undemokratisch. Wir 
haben ein Parlament, das ausschliesslich aus vom Volk gewählten Volksvertretern 
besteht, und eine gewählte Regierung, die durch eben diese Volksvertreter gewählt 
wird. Auch auf Gemeindeebene werden die Gemeinderäte sowie die Vorsteher 
beziehungsweise der Bürgermeister vom Volk gewählt. Zudem haben wir ein sehr 
einfach zugängliches Initiativ- und Referendumsrecht. Demokratischer geht es ja wohl 
nicht. Aber ja, tatsächlich wird unsere Demokratie aufgrund der verfassungsmässig 
gewährten Rechte des Fürsten, unter anderem auch das Sanktionsrecht, teilweise 
kritisiert. Was aber falsch interpretiert wird, ist, dass der Fürst angeblich mehr Macht 
hat als das Volk. Gemäss der Verfassung ist nämlich die Staatsgewalt «im Fürst und 
Volk verankert». Wenn man nun die Verfassung als Ganzes betrachtet, bedeutet dies 
nichts anderes, als dass die beiden Souveräne, also der Fürst und das Volk, 
gleichberechtigt nebeneinander stehen. Und das ist nicht nur in der Theorie so. 
Ausserdem muss man sich darüber bewusst sein, dass die Bevölkerung die Verfassung 
ja selbst auf demokratischem Wege angenommen hat. Und wäre Liechtenstein 
undemokratisch, so müsste man wohl auch der Meinung sein, dass das Initiativ- und 
Referendumsrecht des Volkes keinen Einfluss auf die Politik hat. Dieser Ansicht 
würden wohl aber nur wenige zustimmen. Das Fürstenhaus ist in unserem Fall auch 
sicherlich kein Störfaktor unserer Demokratie, sondern im Gegenteil: In den 
vergangenen Jahrzehnten hat das Fürstenhaus viele visionäre Ideen und Vorschläge 
vorgebracht und gemeinsam mit dem Volk beziehungsweise mit den Volksvertretern 
sowie der Regierung umgesetzt. Alleine hätte das Fürstenhaus diese visionären Ideen 
nicht umsetzen können, da wir eben eine «konstitutionelle Erbmonarchie auf 
demokratischer und parlamentarischer Grundlage» sind. Es braucht also Fürst und 
Volk zusammen, was aber keineswegs bedeutet, dass Liechtenstein undemokratisch 
ist. 
Wieso stösst die Kritik an der Staatsform Liechtensteins dann scheinbar auf so eine grosse 
Resonanz? 
Ich denke keineswegs, dass eine alarmierende Anzahl Bürger gegen unsere 
Staatsform ist. Wenn man sich die Abstimmungsergebnisse der 
Verfassungsänderungen der letzten Jahre ansieht, lässt sich schnell feststellen, dass 
sich der Grossteil der Bevölkerung für eine Monarchie ausspricht. Wenn es aktuell 
eine Unzufriedenheit gibt, dann betrifft das meines Erachtens eher den Landtag oder 
20
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.