Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Einführung, Ausbau und Änderung direktdemokratischer Instrumente 
auf der Grundlage der Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920!” ein 
und gab sich am 30. Juli 1923 eine neue Verfassung!®, In dieser Verfas- 
sung wurde von den direktdemokratischen Vorstellungen der Verfas- 
sung von 1919 und den Anlehnungen an die Schweiz wieder abgerückt. 
  
stimmungsdrang zeigte sich in der Vorarlberger Verfassung von 1919 auch in $ 51: 
«[...] Ihre auf den Bundesstaat bezüglichen Bestimmungen gelten insolange und 
insoweit, als der Bundesstaat dem Lande sein Gebiet, seine Selbständigkeit inner- 
halb der Schranken des $ 1 dieser Verfassung, die Freiheit, die Rechte des Volkes und 
die verfassungsmässigen Rechte der Volksgenossen, sowie die Rechte und Befug- 
nisse, die das Volk seinen Vertretern übertragen hat, gewährleistet.» 
167  StGBL. 1920 Nr. 450 bzw. BGBL. 1920 Nr. 1. Zur Verfassungsgeschichte Österreichs 
siehe Brauneder 2001. 
168 Gesetz vom 30. Juli 1923 über die Verfassung des Landes Vorarlberg (Landesverfas- 
sung), Vorarlberger Landesgesetzblatt 1923 Nr. 47 (abgedruckt auch in: Gmeiner 
1991, S. 141-145). 
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