Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Zusammenfassung und Fazit 
Stellungnahmen von Interessengruppen Inhalte in die Zeitungen gelan- 
gen, welche der parteipolitischen Stossrichtung widersprechen. 
Leider lässt die schwache Datenlage — insbesondere was Indivi- 
dualdaten betrifft — keine vertieften Analysen zu Fragen der Meinungs- 
bildung, der Informiertheit der Stimmberechtigten, den Dissonanzen, 
der Elitenorientierung im Abstimmungsverhalten und ähnlichen Frage- 
stellungen über längere Zeitráume zu. Die datenmässig am besten abge- 
deckte Abstimmung betrifft die Verfassungsabstimmung von 2003 mit 
zwei konkurrierenden Vorlagen. Diese Abstimmung, als Volksinitiative 
des Fürstenhauses lanciert, weist jedoch nicht nur wegen der langen Vor- 
geschichte, der grossen Bedeutung und der ausserordentlich intensiv 
und lange geführten Abstimmungskampagne, sondern auch wegen der 
massiven Einflussnahme des Fürstenhauses auf die Abstimmung so viele 
Besonderheiten auf, dass keine Rückschlüsse auf andere Abstimmungen 
zulässig sind. 
Um Wissenslücken zu schliessen, wäre daher die Einführung eines 
Beobachtungsinstrumentes notwendig, wie es die Schweiz mit den VOX- 
Untersuchungen im unmittelbaren Anschluss an alle Volksabstimmun- 
gen seit 1977 kennt. Eine für Liechtenstein bescheidenere und finanziell 
vertretbare Variante solcher Abstimmungsumfragen würde vertiefende 
Analysen ermöglichen, die nach einigen Jahren auch interessante und 
aufschlussreiche Veränderungen bezüglich des Stimmverhaltens, der ver- 
schiedenen Einflüsse auf das Stimmverhalten und der Einstellungen der 
Bürgerinnen und Bürger sichtbar machen könnten. Mit Nachabstim- 
mungsumfragen®® in den Jahren 2011 bis 2016 zum Initiativbegehren 
«Hilfe statt Strafe», zum Referendum gegen den Neubau eines Landes- 
spitals, zum Initiativbegehren «Ja — damit deine Stimme zählt», zu den 
beiden Initiativbegehren «Win-Win» und «Win-Win-50», zum Referen- 
dumsbegehren betreffend Krankenversicherungsgesetz sowie zur 
Abstimmung über die Initiative zum Familienzulagengesetz ist hierzu 
eine Basis gelegt. Künftig kónnen vielleicht Onlineumfragen eine effi- 
ziente und finanziell vertretbare Methode der wissenschaftlichen Beglei- 
tung von Abstimmungen darstellen. 
628 Auswertungen der Umfragen können in verschiedenen Publikationen nachgelesen 
werden Marxer 2011a, 2011b, 2012f, 2014a, 2016. Sie sind alle per Download auf der 
Website des Liechtenstein-Instituts verfügbar (www.liechtenstein-institut.li). 
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