Praxis der direkten Demokratie
Abbildung 25: Stimmbeteiligung bei Volksabstimmungen, 1919 bis 2015
(in Prozent)
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Quelle: Amtliche Resultate.
rend die Abstimmung über die zwei Initiativen zur Abánderung der Ver-
fassung vom Márz 2003 mit 87,7 Prozent Stimmbeteiligung wieder an
frühere Teilnahmequoten erinnerte.
In der neueren Zeit variiert die Stimmbeteiligung somit in einer
Bandbreite von unter 40 Prozent bis fast 90 Prozent. Die grundsätzlich
bestehende Wahl- und Abstimmungspflicht existiert nur auf dem Papier.
Im Gegensatz zu den ersten Jahrzehnten der Abstimmungsgeschichte,
als sdumige Wahler noch reihenweise gebüsst wurden, wird schon seit
mehreren Jahrzehnten auf Sanktionen verzichtet.
Bisher lag die Stimmbeteiligung erst bei zwei Volksabstimmungen
unter 50 Prozent: 1992 bei der erwáhnten Abstimmung über das Wahl-
alter (36,5 Prozent), im Jahr 2000 bei der Abstimmung über das Landes-
bürgerrecht (48,6 Prozent) Die beiden hóchsten Stimmbeteiligungen
wurden in den 1930er-Jahren erzielt: 1932 bei einer Volksabstimmung
über ein neues Wahlsystem (95,68 Prozent) und 1935 bei einer weiteren
Volksabstimmung über ein neues Wahlsystem (95,58 Prozent).
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