Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Abstimmungsoerbalten und Abstimmungsresultate: ein Gemeindevergleich 
Tabelle 44: Abweichung des Abstimmungsresultates in den Gemeinden mit hóchstem 
Ausländeranteil vom Landesergebnis, 1919 bis 2015 (nach kumulierter Abweichung 
geordnet; in Prozentpunkten) Eschen- 
  
  
  
  
  
  
  
Mauren- 
Jahr Vorlage Art Vaduz Schaan Triesen Nendeln Schaanwald 
1921 Regierungschef ~~ Landtagsbegehren ohne 
Peer Gesetzesgrundlage als 
Konsultativabstimmung ~~ +7.98 +22.04 -19.15 +11.96 +16.64 
1930 Wahlsystem Initiative 40.955  -13.27  -145 5,53 —15.55 
1930 Wahlsystem Initiative +1.16 -13,77 1.13 -547 —15.50 
1927 Besoldung Referendum 425.91 +2.15 —15.10  +0.58 +8.01 
1975 Finanzausgleich | Landtagsbegehren 415.00 | 42.52  —.65 +248 42.83 
1968 Frauenstimmrecht Behôrdenvorlage 
(Meinungsumfrage 
aller Gemeinden) +16.75 +6.16 +0.75 14.78 +5.40 
2009 SPESI Referendum —5.77 —3.39 4.87 44.52 —3.03 
  
merhin vier der fünf Gemeinden über dem Landesdurchschnitt, in wei- 
teren acht Fällen stimmten vier dieser Gemeinden unter dem Landes- 
durchschnitt ab. 
Von diesen 16 Fällen gibt es nur sieben Abstimmungen, bei denen 
die kumulierten Abweichungen aller fünf Gemeinden mit relativ hohem 
Ausländeranteil mehr als 10 Prozent betragen. Keine dieser Abstimmun- 
gen legt jedoch einen Zusammenhang mit dem Ausländeranteil nahe. 
Bei den wenigen Volksabstimmungen, bei denen theoretisch der 
Ausländeranteil in den Gemeinden eine Rolle hätte spielen können, zeigt 
sich hingegen ein sehr unterschiedliches Abstimmungsverhalten in den 
betreffenden Gemeinden. Bei der Abstimmung über das Landesbürger- 
recht im Jahr 2000 (erleichterte Einbürgerung) stimmten Vaduz, Schaan 
und Triesen über dem Landesdurchschnitt zu, Eschen und Mauren lagen 
dagegen unter dem Landesergebnis. Bei einer früheren Abstimmung 
über das Landesbürgerrecht 1986 stimmten Vaduz und Schaan über dem 
Landesergebnis zu, Triesen und Mauren sowie Eschen knapp unter dem 
Landesergebnis. Auch die Konsultativ- und Volksabstimmungen über 
das Frauenstimmrecht von 1968, 1971, 1973 und 1984 können indirekt 
in einen Zusammenhang mit der Ausländerthematik gestellt werden, da 
ein Argument der Gegner lautete, dass durch Heirat eingebürgerten 
Frauen das Stimmrecht eingeräumt würde, während dies durch Heirat 
ausgebürgerten ehemaligen Liechtensteinerinnen verwehrt würde. 1984 
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