Hauptkonflikte innerhalb der Themenschwerpunkte
6.3.10 Schule, Bildung
6.3.10.1 Schulfreier Samstag
Über den Schul- und Bildungsbereich wurden bislang zwei Volksab-
stimmungen durchgeführt. Es handelte sich bei der einen um die Ab-
stimmung vom September 1991 über die Beibehaltung des Schulbetrie-
bes am Samstag. Die Regierung wollte den schulfreien Samstag auf dem
Verordnungswege einführen. Gegen diese Verordnung, am 16. April
1991 für die verschiedenen Schultypen beschlossen und im Juni 1991
publiziert, konnte kein Referendum ergriffen werden, da gegen Verord-
nungen als Regierungsakte kein Referendum ergriffen werden kann. Mit
einer Verfassungsbeschwerde beim Staatsgerichtshof konnte aber die
Umsetzung zunächst verzögert werden. Den Unterricht am Samstag
wollten die Gegner des schulfreien Samstags schliesslich mit einer Geset-
zesinitiative sichern, welche im Schulgesetz zwingend die Unterrichts-
zeit auf sechs Wochentage festschreiben wollte. Über die am 3. Mai ein-
gereichte Initiative wurde nach vorangegangener Ablehnung im Landtag
eine Volksabstimmung durchgeführt. Die Verankerung des Samstagsun-
terrichts im Schulgesetz wurde mit 65,3 Prozent Nein-Stimmen deutlich
abgelehnt.5*? Der Einführung des schulfreien Samstags stand nun — mit
Verzögerung — nichts mehr im Wege.
6.3.10.2 Entwicklung Sekundarstufe I
Die andere Volksabstimmung betraf die Schul- und Profilentwicklung
der Sekundarstufe I (SPES I), die nach jahrelanger Vorarbeit durch das
Schulamt und alle involvierten Schulen im Landtag im November 2008
mehrheitlich beschlossen wurde. Das dreigliedrige Schulsystem in der
Sekundarstufe sollte aufgehoben werden und stattdessen sollten dezen-
tral Profilschulen entstehen, in denen alle Niveaus der Sekundarstufe I
angeboten werden. Gegen dieses Vorhaben sprachen sich vor allem die
Kreise aus, die an einer Langform des Gymnasiums festhalten wollten
(Lehrerschaft und Elternvereinigung des Gymnasiums, Elterngruppen
580 LILA RF 347/78; DS 094/1991-067 A. Eigene Archivunterlagen.
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