Volltext: Direkte Demokratie in Liechtenstein

Hauptkonflikte innerhalb der Themenschwerpunkte 
kämpfte das vom FBP-Landtag verabschiedete Pressegesetz energisch 
(«Maulkrattengesetz») und ergriff das Referendum. Das Gesetz wurde 
mit einem Nein-Anteil von 50,1 Prozent hauchdünn abgelehnt. 
6.3.6.2 Gleichberechtigung 
1985 kam es zu einer Abstimmung über die Gleichberechtigung von 
Mann und Frau. Ausgangspunkt war eine Initiative, die bereits kurz 
nach der Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Frauen im Jahr 
1984 ergriffen wurde. Der Landtag lehnte mit der VU-Mehrheit den 
Vorschlag der Initianten mehrheitlich ab und formulierte einen Gegen- 
vorschlag in stark abgeschwichter Form, in welchem für die Verwirkli- 
chung der Gleichberechtigung keine Fristen gesetzt werden sollten und 
generell der Gleichheitsgrundsatz nur eine Empfehlung für den Landtag 
sein sollte. Über beide Vorlagen wurde auf dem gleichen Stimmzettel, 
damals noch ohne Möglichkeit des doppelten Ja, abgestimmt. Die Initia- 
tive erreichte 23,3 Prozent Ja-Stimmen, der Gegenvorschlag 28,3 Pro- 
zent. 48,4 Prozent waren gegen beide Vorlagen. Damit hatte keine Vor- 
lage die notwendige Mehrheit gefunden und es blieb beim Status quo.5" 
6.3.6.3 Landesbürgerrecht 
Seit den 1970er-Jahren wurden einige Veránderungen in Bürgerrechts- 
fragen vorgenommen, insbesondere flankierend zu den Bemühungen, 
das Frauenstimmrecht einzuführen. Dazu záhlt etwa die Rückbürgerung 
von ehemaligen Liechtensteinerinnen, die durch Heirat mit einem Aus- 
linder das liechtensteinische Bürgerrecht verloren hatten. Die Ánderun- 
gen wurden alle im Landtag ohne nachfolgende Volksabstimmung be- 
schlossen. 
Erst 1986 kam es zu einer Volksabstimmung zum Bürgerrecht. 
Diesmal ging es um einen Landtagsbeschluss zur erleichterten Einbürge- 
rung von ausländischen Kindern liechtensteinischer Mütter mit auslàn- 
  
546 — Geiger 1997, Bd. 1, $. 311313; auch Korfmacher 1999, S. 182-184. 
547 LILA RF 335/117; RF 337/44. Eigene Archivunterlagen. 
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